Rechtliche Hinweise

Haftung für Links

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Grundsätzlich freue ich mich über Ihr Interesse an meinen Inhalten, fragen Sie daher gerne an, ob Sie diese nutzen dürfen.

Abgrenzung genehmigungspflichtiger Tätigkeiten von nicht genehmigungspflichtigen Tätigkeiten

Ich übe folgende genehmigungspflichtigen Tätigkeiten aus:

Honorarfinanzanlagenberater nach § 34 h Absatz 1 Satz 1 Nr.1 GewO

Versicherungsberater nach § 34 d Absatz 2 GewO

Details und gesetzlich vorgeschriebene Informationen finden Sie im Impressum

Desweiteren übe ich folgende nicht genehmigungspflichtigen Tätigkeiten aus:

Die Begriffe „Finanz-Coach“ und „Finanzplaner“ sind rechtlich nicht geschützt. Was ich darunter verstehe und welche Qualifikation und Erfahrung ich besitze habe ich auf dieser Website ausführlich dokumentiert.

Bitte beachten Sie, dass ich genehmigunspflichtige und nicht genehmigungspflichtige Tätigkeiten strikt voneinander trenne. Es sind jeweils getrennte Verträge und die AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) auf dieser Website beziehen sich nur auf die nicht genehmigungspflichtigen Tätigkeiten.

Bindung und Gewährleistung

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Firma Lothar Schmidt Finanzcoaching behält sich vor, Teile dieser Website oder das gesamte Angebot ohne besondere Hinweise zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweilig oder endgültig einzustellen.

Das Angebot richtet sich nur an Kunden mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland.

Die Wertentwicklung von Kapitalanlagen in der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für die Zukunft und den weiteren Wertverlauf. Der Wert einer Anlage und das daraus resultierende Einkommen können sowohl steigen als auch fallen und Anleger erhalten den ursprünglich investierten Betrag möglicherweise nicht zurück.

Keine Anlageberatung

Alle auf dieser Website zur Verfügung gestellten Informationen (alle Ideen, Meinungen, Ansichten, Annahmen, Vorhersagen, Kommentare, Hinweise, Ratschläge etc.) dienen allein der Bildung und der Unterhaltung. Sie sind nicht als persönliche Anlageberatung zu verstehen.

Alle Informationen werden von mir auf Plausibilität und Korrektheit geprüft, trotzdem können sie sich als fehlerhaft oder sogar falsch erweisen.

Ich übernehme keinerlei Haftung für Anlageentscheidungen, die Sie auf Grundlage von den auf dieser Website zur Verfügung gestellten Informationen treffen. Sie handeln auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Investieren Sie Geld nur in Anlageprodukte, die Sie verstehen. Informiere Sie sich gründlich über Wertpapiere, in die Sie investieren wollen. Ich empfehle Ihnen, meine Dienstleistung Honorar-Finanzanlagenberatung in Anspruch zu nehmen. Dazu ist ein entsprechender Beratungsvertrag zu schließen.

Jede Investition in Wertpapiere birgt Risiken, den Verlust des eingesetzten Kapitals eingeschlossen. Finanzmärkte unterliegen unvorhersehbaren Schwankungen, die den Wert Ihres Vermögens negativ beeinflussen können. Es gibt keine Garantie dafür, dass Sie Ihre finanziellen Ziele erreichen oder sich Ihr Vermögen wie gewünscht entwickelt.

Die rechtlichen und steuerlichen Hinweise auf dieser Website sind allgemeiner Art und sollen und können eine individuelle rechtliche und steuerliche Beratung nicht ersetzen. Diese ist nur den Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe gestattet. Ich empfehle ausdrücklich, zu rechtlichen und steuerlichen Themen dort sachkundigen Rat im konkreten Einzelfall einzuholen.

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Beschwerderichtlinie

Lothar Schmidt Finanzcoaching & Finanzplanung

 

Beschwerdeverfahren

Sich kümmern bedeutet auch, unzufriedenen Kunden volle Aufmerksamkeit zu widmen. Sollte entgegen meinem erklärten Ziel eine Beschwerde eingehen, unternehme ich jede Anstrengung, die Unzufriedenheit der betreffenden Kunden zu beheben und ergreife Maßnahmen, um eine erneute Beschwerde zu verhindern. Wie in einem solchen Fall im Einzelnen zu verfahren ist, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden „Richtlinie zur Beschwerdebearbeitung“.

Richtlinie zur Beschwerdebearbeitung

Lothar Schmidt Finanzcoaching & Finanzplanung gibt die folgenden Verfahrensweisen vor, wie Kundenbeschwerden zu bearbeiten sind:

  1. Beschwerde:

Unter einer Beschwerde verstehe ich die von einer Person gegenüber mir geäußerte Unzufriedenheit im Hinblick auf eine dieser Person meinerseits erbrachten Leistung. Die Bearbeitung von Beschwerden ist zu unterscheiden von einfachen Ersuchen um Vertragserfüllung, Informationen oder Klärung. Dabei muss eine Beschwerde, um als solche zu gelten, nicht zwangsläufig mit dem Wort „Beschwerde“ überschrieben sein.“

  1. Beschwerdeführer:

Als Beschwerdeführer gilt eine Person, die mutmaßlich einen Anspruch darauf hat, dass ich ihre Beschwerde prüfe, und die bereits eine Beschwerde eingereicht hat und Leistungen von Lothar Schmidt Finanzcoaching & Finanzplanung erhalten hat.

  1. Beschwerdeeinreichung:

Die Einreichung einer Beschwerde ist für meine Kunden auf allen allgemein üblichen Wegen, d.h. mündlich, schriftlich, in Textform, durch den Beschwerdeführer selbst oder dessen Vertreter o.ä. möglich.

  1. Beschwerdebearbeitungsvorgaben:

Beschwerden werden von der Lothar Schmidt Finanzcoaching & Finanzplanung zügig, rechtlich korrekt, fair, effizient und unter gleichmäßiger Anwendung von vorher festgelegten Kriterien bearbeitet.

Die eingegangene Beschwerde ist dem Kunden binnen drei Werktagen zu bestätigen. Der Kunde erhält nach zehn Werktagen eine Antwort auf seine Beschwerde. Wenn die Bearbeitung der Beschwerde mehr als 10 Werktage in Anspruch nimmt, wird der Beschwerdeführer so früh wie möglich unter Angabe der notwendigen Zeit für die Bearbeitung und Antwort informiert. Im Zusammenhang mit der Beschwerdebearbeitung sind die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

  1. Verfahren für die Beantwortung von Beschwerden:

Lothar Schmidt Finanzcoaching & Finanzplanung wird sich darum bemühen,

  • sämtliche relevanten Beweismittel und Informationen bezüglich der Beschwerde zusammenzutragen und zu prüfen;
  • in klarer, eindeutig verständlicher Sprache zu kommunizieren;
  • ohne unnötige Verzögerung eine Antwort zu erteilen; kann innerhalb der üblichen Fristen keine Antwort gegeben werden, so informiere ich auf adäquate Weise den Beschwerdeführer über die Gründe für die Verzögerung und gebe an, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird;
  • bei Erteilen einer endgültigen Entscheidung, die den Forderungen des Beschwerdeführers nicht vollständig nachkommt, den Standpunkt von Lothar Schmidt Finanzcoaching & Finanzplanung hinsichtlich der Beschwerde eingehend erläutern und die Möglichkeiten des Beschwerdeführers zur Aufrechterhaltung der Beschwerde darlegen (z.B. die Möglichkeit, sich an eine Ombudsstelle zu wenden, usw.);
  • die Entscheidung soll – sofern der Beschwerdeführer dies wünscht – schriftlich erteilt werden.
  1. Bereitstellung von Informationen:

Lothar Schmidt Finanzcoaching & Finanzplanung wird

  1. a) auf Nachfrage oder bei der Bestätigung des Eingangs einer Beschwerde den Beschwerdeführer über das Verfahren zur Beschwerdebearbeitung informieren – sofern der Beschwerdeführer dies wünscht, schriftlich;
  2. b) den Beschwerdeführer über die Weiterbearbeitung der Beschwerde informieren, falls eine unverzügliche Bearbeitung nicht erfolgen kann (siehe dazu oben unter 5.);
  3. c) eindeutige, genaue und aktuelle Informationen über das Verfahren zur Beschwerdebearbeitung bereitstellen, mindestens:
  • Angaben darüber, wie eine Beschwerde einzureichen ist (z.B. die Art der vom Beschwerdeführer beizubringenden Informationen, die Kontaktadresse, an die die Beschwerde zu richten ist);
  • das Verfahren, das bei der Bearbeitung einer Beschwerde angewandt wird (z.B. wann der Eingang einer Beschwerde bestätigt wird, ungefähre Bearbeitungszeiträume, Angaben über zuständige Behörden, Ombudsstellen oder Möglichkeiten eines alternativen Streitbeilegungsverfahrens usw.);
  • die Angaben unter c) auf leicht zugängliche Weise zu veröffentlichen, z.B. in Broschüren oder auf der Website von Lothar Schmidt Finanzcoaching & Finanzplanung.
  1. Registrierung

Beschwerden sind unternehmensintern zeitnah und auf eine dem Beschwerdeaufkommen entsprechend angemessene Weise (zum Beispiel in Form eines sicheren elektronischen Registers) sowie sicher (Datenschutz/Datensicherheit) zu registrieren. Erfasst werden sollten – soweit wie insbesondere rechtlich möglich –:

  • der Gegenstand der Beschwerde auf den sich die Beschwerde bezieht, die Stammdaten des Beschwerdeführers, die Daten zum Eingang und zur Bearbeitung/Beantwortung der Beschwerde;
  • das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens. Die Beschwerdedokumentation sollte – soweit wie möglich – für einen angemessenen Zeitraum sicher (Datenschutz/Datensicherheit) archiviert werden. Sofern und soweit sich Beschwerden im Falle der Ausgliederung auf Mitarbeiter des Dienstleisters beziehen, bleiben arbeitnehmerschutzrechtliche Aspekte unberührt.

Lothar Schmidt Finanzcoaching & Finanzplanung wird den zuständigen Behörden auf Verlangen jederzeit Einsicht in das Register gestatten.

  1. Beschwerdeanalyse:

Lothar Schmidt Finanzcoaching & Finanzplanung wird die Daten zur Beschwerdebearbeitung fortlaufend analysieren (Beschwerdeanalyse), um zu gewährleisten, dass wiederholt auftretende oder systematische Probleme sowie potenzielle rechtliche und operationelle Risiken festgestellt und behoben werden. Folgende Maßnahmen kommen dabei in Betracht:

  • Erfassung und Analyse der Hintergründe jeder einzelnen Beschwerde, um Grundursachen zu ermitteln, die bestimmten Arten von Beschwerden gemein sind;
  • Überlegungen, ob diese Grundursachen auch andere Prozesse oder Leistungen beeinflussen könnten, auch solche, über die keine direkten Beschwerden vorliegen; und
  • Beseitigung der Grundursachen, sofern dies sinnvoll erscheint.
  1. Einhaltung der Richtlinie zur Beschwerdebearbeitung:

Die Einhaltung der internen Richtlinie zur Beschwerdebearbeitung liegt in der Verantwortung des Inhabers.

Landau, den 01.03.2019                  gez. Lothar Schmidt