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Früher in Ruhestand – Rente mit 63

Die Rente mit 63 ist ein Renner.

2018 stellten rund 251.000 Menschen einen Antrag auf Rente mit 63, berichtete das „Handelsblatt“ und beruft sich auf die Deutsche Rentenversicherung. 1,2 Millionen Anträge in fünf Jahren zählt die Statistik. Auch mir begegnet als Finanzplaner die Frage: Können wir uns einen vorgezogenen Ruhestand leisten?

Ruhestandsplanung hilft

Wer sich seinen Traum vom vorgezogenen Ruhestand verwirklichen möchte, der sollte frühzeitig planen. Je früher, je besser. Sie brauchen entweder ausreichende Rentenansprüche oder ein Vermögen, dass hoch genug ist, um ein Leben lang das Rentenkonto aufzufüllen.

An einer soliden Planung führt kein Weg vorbei, wollen Sie böse Überraschungen vermeiden. Viele tun sich schon schwer, ihre Renteninformation oder die Standmitteilung ihrer Versicherung richtig zu lesen. Schnell komplex wird es, wenn in der Berechnung Inflation, Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung berücksichtigt werden sollen. Der Einsatz einer professionellen Finanzplanungssoftware hilft, Szenarien durchzurechnen, um eine solide Kalkulationsgrundlage zu haben.

Doch schauen wir zunächst auf die Regelung zur Rente mit 63.

 

Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67

Wir werden immer älter, was die Bezugsdauer der Rente verlängert. Noch mehr belastet der demographische Wandel. Die gesetzliche Rente wird durch Umlagen finanziert. Das bedeutet, dass die aktiven Arbeitnehmer mit Ihren Beiträgen die Renten der heutigen Rentner aufbringen. Lag die Relation im Jahr 2000 noch bei 4:1, so werden 2040 zwei Arbeitnehmer einen Rentner finanzieren müssen. Die Erhöhung der Regelaltersgrenze entlastet die Rentenversicherung gleich doppelt:

  • Arbeitnehmer zahlen länger ein.
  • Rentner beziehen weniger lange Rente.

Die Regelaltersgrenze für die Regelaltersrente wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Jahrgang 1947 beginnt sie für jeden Jahrgang etwas später . In dieser Übergangsphase ist die Regelaltersgrenze mithin abhängig vom Geburtsjahr. Personen, die nach dem 31.12.1963 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze somit erst mit 67 Jahren (siehe nachstehende Tabelle).

 

Abschlagsfrei in Rente mit 63

Diese Möglichkeit wurde im Juli 2014 den Arbeitnehmern eröffnet, die eine besonders langjährige Beschäftigung nachweisen können. Wer vor dem 1. Januar 1953 geboren ist und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung, Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten vorweisen kann, kann ab 1. Juli 2014 die Altersrente bereits mit 63 ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Für alle späteren Jahrgänge beginnt die abschlagsfreie Rente mit 63 erst einige Monate später, spätestens mit der Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Altersgrenze verschiebt sich parallel zur o.a. Tabelle für die Regelaltersgrenze.

Ausnahmen gibt es für Arbeitslose, Schwerbehinderte und Erwerbsunfähige unter bestimmten Umständen.

Wer Altersteilzeit mit seinem Arbeitgeber vereinbart, kann sogar noch früher aufhören zu arbeiten. Altersteilzeit soll einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Der Arbeitnehmer kann im sogenannten „Blockmodell“ in der ersten Hälfte Vollzeit arbeiten, um in der zweiten Hälfte freigestellt zu werden. Die Teilzeit wird voll bei der Ermittlung der 45 Jahre berücksichtigt.

Rente mit 63 wird immer beliebter. Nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei möglich, nach 35 Beitragsjahren mit max. 14.4 % Rentenabschlag.

 

Vorzeitige Rente gegen Abschlag

Wer mindestens 35 Jahre Pflichtbeiträge nachweisen kann gilt als langjährig Beschäftigter. Er kann zu den gleichen Zeiten wie bei der Rente mit 63, abhängig vom Jahrgang, vorzeitig Rente beziehen. Dies muss er sich jedoch durch einen dauerhaften Abschlag erkaufen. Für jeden Monat, den er früher in Rente geht, wird die Rente dauerhaft um 0,3 % gekürzt. Der maximale Abschlag beträgt 14,4 %. Das will wohl überlegt sein.

 

Ohne Zusatzrente geht es nicht

Das Rentenniveau sinkt weiter, 2030 soll es bei 43 % liegen. Das Rentenniveau stellt die Relation zwischen der Höhe der Standardrente (45 Jahre Beitragszahlung auf Basis eines Durchschnittsverdienstes) und dem Entgelt eines Durchschnittsverdieners dar.

Wer sich im Ruhestand nicht erheblich einschränken möchte, braucht eine Zusatzrente. Diese bieten private Rentenversicherungen mit oder ohne staatliche Förderung. Die Rente wird lebenslang gezahlt.

Wer aus eigenem Vermögen eine lebenslange Rente erwirtschaften will braucht ein großes Vermögen. Selbst bei einer Million Euro betragen die Erträge hierauf – bei realistischen 2 % p.a. Rendite nach Steuern und Inflation – lediglich 20.000 Euro im Jahr oder 1.666 Euro im Monat. Wer mehr entnimmt als er erwirtschaftet verbraucht das Kapital. Somit eine Frage der Zeit, wann das Kapital aufgebraucht ist und die Quelle versiegt. Dieses Risiko wird Langlebigkeitsrisiko genannt. Denn wer lange lebt, braucht lange Geld.

Am Besten fährt, wer Einkommen aus verschiedenen Quellen bezieht:

  • Gesetzliche Rente
  • Betriebliche Rente
  • Private Rente
  • Vermögen mit Ertrag bzw. Entnahmen

 

Ruhestandsplanung hilft, unliebsame Überraschungen im Ruhestand zu vermeiden.

 

Nachgelagerte Besteuerung

Seit 2005 gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Der Grundsatz lautet: Wer in der Ansparphase Beiträge steuerlich gelten macht, dessen Rente wird später besteuert. Es handelt sich folglich – entgegen landläufiger Meinung – nicht um Steuervermeidung, sondern lediglich um Steuerstundung. Bleibt zu hoffen, dass der Steuersatz in der Ansparphase höher ist, als in der Rentenphase. Sicher ist das nicht und abhängig vom Gesamteinkommen sowie der künftigen Steuerpolitik.

 

Auch Sozialversicherungsabgaben beachten

Bei der betrieblichen Altersvorsorge können unter bestimmten Umständen Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung „gespart“ werden. Auch diese werden später nachgeholt. Wer nicht in der Krankenversicherung der Rentner ist, zahlt den vollen KV-Beitrag alleine (ohne Arbeitgeber Anteil).  Nicht nur auf die Rente, sondern auch auf andere Einkünfte wie Mieten, Zinsen oder Dividenden sind KV-Beiträge zu entrichten. Sogar eine Doppelverbeitragung ist möglich, wie einige Betriebsrentner leidvoll erfahren mussten, die Direktversicherungen vor 2005 abgeschlossen hatten.

 

Mentale Herausforderung

Mit dem Ruhestand fallen viele Dinge weg, die vorher von Bedeutung waren:

  • Status, Firmenwagen, Sekretärin, Kantine oder kostenloser Ärzte Check-up
  • Mitgliedschaften in Verbänden, Gremien oder der Betriebssportgemeinschaft

Gleichzeitig verändern sich Routinen wie Aufstehzeiten, Fahrt zur Arbeit oder Urlaubszeit. Plötzlich ist viel Zeit neu zu füllen. Und so manch einer stellt die Sinnfrage.

 

Wir Menschen sind seltsame Wesen. Wir wünschen uns sehnlichst mehr Zeit, um sie dann totzuschlagen.

Auch in der Beziehung zum Partner verschieben sich die Rollen. Jeder muss seinen Platz neu finden. All diese Veränderungen gilt es, zu bedenken und zu gestalten. Wer frühzeitig plant und sich darauf einstellt, hat es leichter und kann die Zeit genießen. Und darauf kommt es doch schließlich an.

Wie vermögend bin ich?

Im letzten Artikel unserer Frühjahrsputz-Aktion hatten wir Inventur gemacht und eine klassische Vermögensbilanz (Status) erstellt, wie es jeder Finanzberater macht. Heute zeige ich Ihnen die Perspektive eines Finanzplaners. Ein Finanzplaner hilft Ihnen, Ihre finanziellen Ziele zu erreichen. Zuvor müssen Sie zunächst herausfinden, wo Sie stehen. Dazu zählt die Frage:

Wie vermögend bin ich?

Unser Vermögen ist mehr als eine Inventur unseres Besitzes. Auch zukünftige Geldzuflüsse gilt es zu beachten::

  • Zukünftiges Arbeitseinkommen – Wert unserer Arbeitskraft
  • Rentenansprüche – Anspruch auf Einkommen unabhängig von unserer Arbeitskraft
  • Kapitalerträge – Geldzufluss unabhängig von unserer Arbeitskraft

 

Der Wert unserer Arbeitskraft

Junge Menschen verfügen in der Regel über wenig Kapital. Der Wert ihrer Arbeitskraft ist dagegen sehr hoch. Selbst wenn sie ihr relativ geringes Einsteiger-Gehalt auf Ihre potentielle Lebensarbeitszeit hochrechnen, reden wir über enorme Beträge.

Beispiel: 25 jähriger mit 2.000 Euro netto Gehalt

Renteneintritt voraussichtlich 67. LJ

2.000 Euro x 12 = 24.000 Euro Jahresgehalt x 42 Jahre = 1.080.000 Euro

Wir sprechen von über 1 Mio. Euro, ein enormer Wert.

Die wichtigsten Erkenntnisse hieraus:

  • Das Arbeitseinkommen ist für den 25 Jährigen der wichtigste Vermögenswert. Seine Arbeitskraft die Quelle seines Vermögens. Es macht Sinn diese Arbeitskraft abzusichern, klassisch durch eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit.
  • Der 25 jährige kann – sofern er das Kapital nicht bereits verplant hat (Autokauf, Immobilienkauf, Hochzeit …) bei seiner Kapitalanlage mehr Risiko eingehen. Größere Wert-Schwankungen, wie bei Aktien, federt er durch Kapitalzuflüsse ab.
  • Betrachten Sie Arbeitseinkommen als Teil Ihrer Risikostreuung. Es ist quasi eine eigene Anlageklasse (Humankapital). Streuen wir unseres Vermögen auf verschiedene Anlageklassen, sind wir in der Lage, Risiko zu reduzieren. Der Effekt tritt ein, wenn wir in Anlageklassen anlegen, die sich möglich unabhängig voneinander verhalten. Ob dies der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab. Bezüge eines Beamten entwickeln sich unabhängig von der Börse. Die Bezüge eines Investmentbankers oder eines Zeitarbeiters hingegen sind abhängig von der Entwicklung der Börsen bzw. der Gesamtwirtschaft.
Junge Menschen sind vermögender als sie sich fühlen. Die Arbeitskraft ist viel wert.

 

Rentenansprüche

Die Quelle Arbeitseinkommen versiegt mit Eintritt in den Ruhestand. Ältere Menschen haben – hoffentlich – einen Teil Ihres Einkommens verwendet, um Rentenansprüche zu erwerben. Falls nicht, bleibt nur das Vermögen als Einkommensquelle. Keine Alternative ist Transfereinkommen für das Allernötigste (Hartz IV).

Rentenansprüche erwerben wir durch Versicherungen. In Deutschland haben wir ein relativ kompliziertes System – im April herrlich vom ZDF in Die Anstalt karrikiert. Es besteht im Kern aus zwei Grundideen:

Dem Umlageverfahren der gesetzlichen Rente und der kapitalgedeckten Rente. Beide haben Stärken und Schwächen.

  • Bei der gesetzlichen Rente finanzieren die Erwerbstätigen mit Ihren Beiträgen die Renten der heutigen Rentenbezieher. Aufgrund der demographischen Entwicklung müssen in einigen Jahren zwei Erwerbstätige, einen Rentner finanzieren. Als Folge hieraus sinkt das Rentenniveau auf 44% des letzten Nettoeinkommens. Das reicht nicht.
  • Deshalb wurden zahlreiche weitere private und berufliche Rentensysteme entwickelt (Riester, Rürup, baV, private Rente). In diese zahlt der Beitragszahler ein, bildet Kapital und erhält darauf einen Rentenanspruch (Versicherungsleistung). Die Null-Zins-Politik der EZB und hohe Provisionen der Versicherungen machen viele Verträge unrentabel.

Steuerlich richtet sich die Behandlung der Einzahlungen und Rentenzahlungen nach einem komplizierten 3-Schichten-Modell. Neben der Steuer sind Sozialabgaben zu berücksichtigen, allen voran, die schwer kalkulierbare Krankenversicherung (steigende Gesundheitskosten).

Beispiel:

65 Jähriger kurz vor Rentenbeginn, aktuell mit 65 + 4 Monate

Einkommen 4.000 Euro x 4 = 16.000 Euro

Trotz hohem Einkommen bleibt kaum Zeit. Die Quelle versiegt. An ihre Stelle treten die Rentenansprüche.

Die wichtigsten Erkenntnisse hieraus:

  • Die Rentenansprüche sind für den 65 Jährigen ein wichtiger Vermögenswert neben dem Kapital, das er angesammelt hat. Es besteht kein Langlebigkeitsrisiko. Renten erhalten Sie, solange Sie leben.
  • Der 65 Jährige kann größere Wertschwankungen seiner Anlagen nicht mehr durch künftige Kapitalzuflüsse aus Arbeitseinkommen abfedern, wie ein junger Anleger. Dies legt nahe, ein geringeres Risiko einzugehen.
  • Zur risikobehafteten Kapitalanlage sind nur solche Beträge geeignet, auf die der Ruheständler nicht angewiesen ist.

 

Rentenansprüche sind ein wichtiger Teil der Vermögensbilanz.

 

Kapitalerträge als Vermögensquelle

Wer unabhängig sein möchte von Arbeitseinkommen und Rentenansprüchen, der braucht Kapital. Eine Definition von Kapitalvermögen lautet:

Kapitalvermögen = Kapital (Geld) x Zins x Zeit

Je länger Sie Geld anlegen, je mehr Zinszahlungen erfolgen. Mit jeder Zinszahlung wächst das Kapital überproportional, erst langsam, dann immer schneller. Der Effekt ist als Zinseszins bekannt. Einstein nannte ihn einst das Achte Weltwunder. Es handelt sich mathematisch um eine Exponentialfunktion.

Seit jeher haben Menschen den Effekt unterschätzt, wie die Geschichte vom Reiskorn und dem Schachbrett in diesem Video zeigt.

Grundregel: Zinseszinseffekte – nie schätzen, immer rechnen!

Beim Geldanlegen gibt es eine einfache Faustformel, die 72er Formel. Wie Sie funktioniert lesen Sie hier auf Wissen-ist-Geld. Sie beantwortet die Frage: Wie lange dauert es bei einem Zins von X% bis sich mein Kapital verdoppelt?

Was lernen wir hieraus?

  • Kapitalvermögen macht unabhängig vom Arbeitseinkommen. Statt eigener Arbeitskraft lassen Sie Ihr Kapital für sich arbeiten.
  • Die Rendite ist abhängig vom Risiko gemessen in Volatilität (vereinfacht: Preis-Schwankungen).
  • Je höher Ihr künftig zu erwartendes Arbeitseinkommen und / oder Ihre Rentenansprüche, je mehr Risiko können Sie eingehen.

 

Wie sieht Ihre Vermögensbilanz aus?

Ich spreche häufig mit über 50 Jährigen. Ihnen wird langsam bewusst, dass Ihr künftiges Arbeitseinkommen begrenzt ist. Ihre Rentenansprüche reichen oft nicht, Ihren derzeitigen Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Ihre bange Frage: Ist der Zug abgefahren?

Unsicherheit über die Rente? Nur eine Bestandsaufnahme bringt Klarheit. Vermögensbilanz.
  • Wieviel Geld brauchen sie monatlich? (Lebensunterhalt – Lebensstandard)
  • Wie hoch sind die Rentenanasprüche aktuell?

Sie haben Angst vor der Wahrheit? Das ist verständlich, keiner wird gern auf Versäumnisse hingewiesen. Doch es geht nicht um Vergangenheitsbewältigung, sondern um die Gestaltung Ihrer Zukunft. Einer Zukunft in der niemand anderes leben muss, als Sie selber.

 

 „Ich hatte mein ganzes Leben lang viele Probleme und Sorgen. Die meisten von ihnen sind aber niemals eingetreten.“  Mark Twain

 

Damit sie nicht eintreten brauchen Sie Klarheit, wo Sie stehen. Die Aufgabe eines Finanzplaners ist es, Ihnen dabei zu helfen und Ihnen konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, wie Sie Ihr Ziel erreichen.

Es ist ein gutes Gefühl, seine Probleme anzupacken. Deutlich besser als ein schlechtes Gewissen verbunden mit diffusen Zukunftssorgen. Der Mix macht es. Wer Mitte 50 ist hat zumeist alle drei Vermögenskategorien:

  • Zukünftiges Arbeitseinkommen
  • Rentenansprüche
  • Kapital

Es ermöglicht, an mehreren Rädchen zu drehen. Viele kleine Veränderungen, statt einer großen. Wie – sagt Ihnen Ihr Finanzplaner.

 

Ein Hinweis:

Künftige Kapitalflüsse sind nicht gleichzusetzen mit heutigen Kapitalzuflüssen. Psychologisch spüren wir dies durch unseren Drang nach „Belohnung sofort“.

Auch mathematisch macht es einen Unterschied. 100 Euro in der Zukunft sind weniger Wert als 100 Euro jetzt. Der Euro unterliegt der Inflation, d.h. er verliert an Kaufkraft. Genau genommen müssten wir den Barwert ermitteln.

Wikipedia: „Der Barwert ist der Wert, den zukünftige Zahlungen in der Gegenwart besitzen. Er wird durch Abzinsung der zukünftigen Zahlungen und anschließendes Summieren ermittelt.“ Da es mir in diesem Beitrag nicht darum geht, Ihnen Finanzmathematik zu vermitteln, habe ich darauf verzichtet.

Wichtiger ist das Bewusstsein für die verschiedenen Aspekte des Vermögens. Das Rechnen übernimmt Ihr Finanzplaner. Zertifizierte Finanzplaner nach internationalem Standard „Certified Financial Planner“ (CFP) finden Sie auf der Homepage des Financial Standard Board Deutschland. Nur 1 von 200 Finanzberatern ist CFP.

 

Im nächsten Beitrag der Serie geht es um die Vermögensbilanz aus Sicht eines Finanz-Coaches. Wie ist Ihr Blick auf Ihr Vermögen? Wie vermögend fühlen Sie sich?