Kaum ist der Winter vorbei, packt uns der Tatendrang. Legendär ist der Frühjahrsputz – das Haus wird in Ordnung gebracht und alles erstrahlt in neuem Glanz. Nutzen Sie Ihren Tatendrang und machen Sie den „Frühjahrsputz bei Ihren Finanzen“. Auch dort ist so manches verstaubt und in Unordnung. Verschaffen Sie sich Überblick, packen Sie es an und gehen Sie mit dem guten Gefühl ins weitere Jahr, Ihre Finanzen im Griff zu haben.
Im letzten Beitrag sind wir mit einer Quick Win Aktion gestartet, dem Konto-Check. Ich hoffe Sie sind fündig geworden und haben erste Erfolgserlebnisse. Bei Geld geht es nicht nur um Zahlen, auch rechtliche Fragen sind wichtig. Prüfen Sie Ihre Verfügungen:
1. Vollmachten
2. Begünstigte
3. Vorsorge
1. Vollmachten
Stellen Sie sich vor, Sie liegen im Koma und niemand kann an Ihr Konto.
• Kann Ihr Partner dann noch die Rechnungen und die Miete bezahlen?
• Bekommen Ihre Mitarbeiter dann noch Gehalt und Lieferanten Ihr Geld?
Und was ist im Todesfall?
• Wer bezahlt das Krankenhaus und die Beerdigung?
• Wie überbrücken Ihre Angehörigen die Zeit bis der Erbschein ausgestellt ist?
Es erstaunt wie viele Konten ohne Vollmacht existieren. Sogar bei Unternehmern mit mehreren Mitarbeitern, die vom Unternehmen und dessen Liquidität abhängig sind. Das ist verantwortungslos.
Bankvollmachten sollten auf Formularen der Bank erteilt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die Bank sie nicht anerkennt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen und seine Unterschrift hinterlegen. Im Todesfall gelten Vollmachten weiter. Sie können jedoch von Erben widerrufen werden. Natürlich brauchen Sie eine Person, der Sie voll und ganz vertrauen. Haben Sie diese nicht, sollten Sie zumindest eine Vollmacht für den Todesfall ausstellen. Bedenken Sie das Erben erst verfügen können, wenn ein Erbschein ausgestellt ist. Oft fallen aber vorher schon Zahlungen an (Krankenhaus, Beerdigung, Anzeigen).
Denken Sie daran einer Person Ihres Vertrauens, Vollmacht über Ihr Konto zu geben. Share on X
2. Begünstigte
Lebensversicherungen stellen rechtlich einen Vertrag zugunsten Dritter dar. Sie müssen daher immer einen Begünstigten für den Todesfall angeben.
Tipp: Schauen Sie doch mal nach, wer bei Ihrer Lebensversicherung als Begünstigter eingetragen ist. Steht da womöglich noch Ihr(e) Ex? Dann sollten Sie das schleunigst ändern. Oder wollen Sie wirklich, dass Ihr geschiedener Partner begünstigt wird?
Das gleiche gilt für die Vollmacht. Schauen Sie lieber mal nach.
Prüfen Sie ab und zu den Begünstigten Ihrer Lebensversicherung. Share on X
3. Vorsorge
Gesetze sind dazu da, Regeln zu schaffen. So ist gesetzlich geregelt, wer erbt, wenn Sie versterben. Gerichte bestimmen wer die Kinder erzieht, wenn Sie versterben oder wer Ihr Vormund wird, wenn Sie sich nicht mehr versorgen können.
Sie haben es in der Hand, wie die Dinge laufen. Sie haben das Recht,
• Ihre Erben selbst zu bestimmen (Testament),
• zu bestimmen, wer Ihr Erbe verwalten soll (Testamentsverwaltung),
• zu klären, wer das Pflegeheim aussucht (Pflegevollmacht),
• Vorgaben zu machen ob und wann Geräte ausgeschaltet werden sollen (Patientenverfügung),
• einen Betreuer für Ihr Kind vorzuschlagen, wenn Sie ausfallen (Betreuungsverfügung),
• einen Unternehmensnachfolger zu bestimmen (Gesellschaftsvertrag).
Bei den Verfügungen handelt es sich um wichtige Themen. Sie zu Klären und zu ordnen braucht Zeit und kostet Energie. Aber es lohnt sich, weil die Themen von hoher Relevanz sind. Wenn Sie sich näher damit beschäftigen möchten, empfehle ich das Vorsorge-Set der Stiftung Warentest.
Haben Sie bereits Verfügungen getroffen? Dann habe ich zwei Tipps für Sie, die Sie kurz checken:
Tipp: Aufbewahrung
Wo haben Sie Ihr Testament (oder andere Verfügung) aufbewahrt?
Es kann nur wirksam werden, wenn es auch aufgefunden wird. Doch Vorsicht: Findet es der Falsche, lässt dieser das Testament womöglich verschwinden. So Jemand könnte beispielsweise ein Angehöriger sein, der enterbt oder im Testament nicht berücksichtigt wird, der aber gesetzlich erbberechtigt wäre.
Wollen Sie solche Probleme vermeiden, können Sie Ihr eigenhändiges Testament in besondere amtliche Verwahrung geben, um es vor Verlust oder Fälschung zu schützen. Das Testament beim Nachlassgericht verwahren zu lassen kostet einmalig und pauschal 75,00 Euro. Ein notarielles Testament ist zwar deutlich teurer, beinhaltet dafür rechtliche Beratung. Auch mindert es die Gefahr, dass es später angefochten wird mit der Begründung der Erblasser sei nicht testierfähig gewesen. Bei Immobilien ist immer ein notarielles Testament erforderlich.
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Testament im Todesfall gefunden wird. Und nicht in falsche Hände gerät. Share on X
Tipp: Auslandsbezug
Es gilt nationales Recht. Was aber, wenn eine Kollision mit ausländischem Recht eintritt?
Das Erbrecht weltweit ist sehr unterschiedlich gestaltet. Häufig kollidieren die gesetzlichen Regelungen verschiedener Länder und es gilt kompliziertes internationales Privatrecht. Prüfen Sie, ob Sie einen Auslandsbezug haben. Dies kann sein:
- Ausländische Staatsangehörigkeit
- Wohnsitz im Ausland
- Hochzeit im Ausland
- Vermögen, insbesondere Immobilien oder Beteiligungen, im Ausland
- Ihr Erbe besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
Sollte dies der Fall sein, konsultieren Sie einen Fachanwalt für Erbrecht. Es können rechtlich und steuerlich von deutschem Recht abweichende Regelungen gelten. Das kann im Erbfall zu erheblichen Problemen führen.
Seit dem 17.August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung. Sie regelt für alle Todesfälle in der EU, dass sich das anzuwendende Erbrecht nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt richtet. Betroffen sind vor allem Menschen, die Ihren Ruhestand ganz oder vorübergehend im Ausland verbringen. Sie sollten also wissen, welches Recht für Sie gilt und was in der jeweiligen Rechtsordnung geregelt ist. Neu ist, dass Sie in Ihrem Testament festlegen können, welches Recht abweichend von der EU-Erbrechtsverordnung in Ihrem Todesfall gelten soll. Wollen Sie von dieser Regelung Gebrauch machen, müssen Sie ältereTestamente anpassen.
Ein letzter Hinweis zum beliebten „Berliner Testament“ in dem sich Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen. Gemeinschaftstestamente sind in vielen Ländern unbekannt. Besteht Auslandsbezug, besteht die Gefahr, dass das Berliner Testament im Ausland unwirksam ist.
Rechtliche Fragen sind oft Beziehungsfragen
Eigentlich klären Sie in Ihren Verfügungen Beziehungsfragen:
• Wer darf über mein Konto verfügen?
• Wer erbt mein Vermögen?
• Wer darf für mich entscheiden, wenn ich es selber nicht mehr kann?
Es hilft Ihnen, wenn Sie sich über Ihre Beziehungen im Allgemeinen
• Zu wem habe ich Vertrauen?
• Wer ist mir wichtig?
und über Ihre Beziehungen mit Geld im Besonderen
• Von wem bekomme ich Geld?
• Wer ist auf mein Geld angewiesen?
• Wo ist die Quelle meines Wohlstands?
im Klaren sind. Dann fällt es Ihnen leichter, Verfügungen zu treffen. Klarheit gewinnen Sie durch Nachdenken, Visualisieren und im Gespräch mit Ihrem Partner oder einem Coach. Einige Anregungen hierzu finden Sie in meinem PDF Beziehungsstatus.
In der Frühjahrsputz-Aktion geht es zunächst darum, mit wenig Aufwand folgenschwere Fehler zu vermeiden. Ich kann Sie jedoch nur ermuntern, sich dem Thema Verfügungen intensiver zu widmen. Es geht um wichtige Themen und Sie können Vieles nach Ihrer Vorstellung gestalten.