Lohnt es sich, zu heiraten?

Heiraten oder nicht? Vor dieser Frage stehen nicht nur junge Paare. Auch Paare, die seit Jahren ohne Trauschein leben, stellen sich diese Frage. Das liegt daran, dass sie im Laufe Ihres Lebens zunehmend auf Situationen treffen, wo der Trauschein einen Unterschied macht: Beim Finanzamt, der Versicherung, der Rente oder dem Erben. Ich habe zehn Punkte aufgelistet, wo aus rein finanzieller Sicht Unterschiede bestehen, die Sie kennen sollten.

 

  1. Ehegatten-Splitting

Nur wer einen Trauschein vorweist, kommt in den Genuss des Ehegatten-Splittings. Ferner ist es notwendig, dass sie sich zusammen veranlagen lassen, was zur Folge hat, dass sie einen gemeinsamen Steuerbescheid erhalten. Die Einkünfte der Ehepartner werden addiert und anschließend hälftig geteilt. Verdienen die Ehepartner ungleich viel, entsteht ein Steuereffekt, da der Steuersatz mit steigendem Einkommen überproportional ansteigt (progressiver Est-Tarif). Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen zahlt etwas mehr, dafür der Ehegatte mit dem höheren Einkommen deutlich weniger Einkommensteuer. Die Splittingtabelle gilt außerdem für:

  • getrenntlebende Steuerpflichtige im Jahr der Trennung und
  • Verwitwete bis zu dem Kalenderjahr, das dem Todesjahr des Partners folgt.

Das Finanzministerium bietet als Service einen Einkommensteuer-Rechner.

Ehegatten sparen bei 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen ca. 9.000 Euro Einkommenssteuer jährlich. Bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen sind es immerhin noch 5.000 Euro und das Jahr für Jahr.

Ehegatten-Splitting bringt Paaren mit unterschiedlich hohem Einkommen Steuervorteile. Trauschein ist Bedingung. Share on X

  1. Ehegatten haben die Wahl zwischen verschiedenen Steuerklasse-Kombinationen

Vorausgesetzt beide Ehegatten beziehen Arbeitslohn, dann können sie für den Lohnsteuerabzug zwischen zwei Optionen wählen:

  1. Beide in Steuerklasse IV oder
  2. der Höherverdienende in Steuerklasse III und der Partner in Steuerklasse V.

Die Bedeutung der Steuerklassenwahl wird oft überschätzt, sie bringt keinen dauerhaften Vorteil. Die Wirkung ist nur temporär und die Steuerklassen-Kombination III/V kann dazu führen, dass Steuern nachgezahlt werden müssen. Details entnehmen Sie dem Merkblatt zur Steuerklassenwahl des BMF. Im konkreten Fall fragen Sie Ihren Steuerberater.

 

 

  1. Der Sparerfreibetrag zählt gemeinsam

Jeder Steuerpflichtige hat einen Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro p.a., der entweder beim Einkommensteuerbescheid berücksichtigt wird oder bereits als Freistellungsauftrag bei der Bank dazu führt, dass Erträge bis zu dieser Höhe Einkommensteuerfrei bleiben. Nutzt ein Ehepartner seinen Sparerfreibetrag nicht aus, kann der andere Ehegatte davon profitieren, wenn beide zusammen veranlagt sind. Näheres finden Sie in diesem Beitrag von Finanztip.

 

 

  1. Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Vorausgesetzt ein Partner verdient pro Monat maximal 435 Euro oder bei einem Minijob 450 Euro, kann der andere ihn beitragsfrei mitversichern. Auch Kinder können kostenfrei mitversichert werden. Nicht so bei der privaten Krankenversicherung. Dort braucht jedes Familienmitglied eine eigene Police.

 

 

  1. Ehegatten erben automatisch, unverheiratete Partner nicht

Liegt kein Testament vor, bestimmt die gesetzliche Erbfolge, wer welchen Anteil erbt. Partner ohne Trauschein werden wie Fremde behandelt und in der Erbfolge übergangen. Ehegatten hingegen erben neben Kindern immer ein Viertel des Nachlasses. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der Anteil des Ehegatten um ein Viertel, sodass er die Hälfte erbt, die nicht den Kindern zufällt. Sind keine Kinder vorhanden, erbt der Ehegatte die Hälfte neben Erben 2. Ordnung (Eltern, Geschwistern, Nichten und Neffen) und alles neben Erben höherer Ordnung, also weiter entfernten Verwandten.

Die gesetzliche Erbfolge kennt keine unehelichen Partner. Sie werden wie Fremde behandelt. Share on X

Wer nicht mit dem Erblasser verheiratet oder verwand ist, wird bei der gesetzlichen Erbfolge übergangen. Er kann nur durch Testament zum Erben werden. Dazu sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

 

  1. Große Unterschiede bei der Erbschaftssteuer

Während beim Verschenken und Vererben unter Ehegatten ein Freibetrag von 500.000 Euro besteht, liegt dieser bei unverheirateten Partnern lediglich bei 20.000 Euro. Außerdem liegt der Steuersatz bei Ehepaaren zwischen 7 und 30 Prozent, bei Paaren hingegen zwischen 30 und 50 Prozent (je nach Höhe der Erbschaft). Ehegatten können zusätzlich einen besonderen Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 Euro gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Unabhängig vom Wert darf ein Ehegatte zu Lebzeiten zudem das „Familienheim“ steuerfrei übertragen. Verkauft ein Ehepartner an den anderen eine Immobilie, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Der Güterstand der Eheleute eröffnet weitere Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung. Durch eine „Güterstands Schaukel“ ist es möglich, steuerfrei Vermögen von einem Ehepartner auf den anderen zu übertragen.

 

  1. Keine Hinterbliebenenrente ohne Trauschein

Auch die gesetzliche Rentenversicherung macht Unterschiede zwischen Ehegatten und Partnern. Eine Hinterbliebenenrente erhalten nur Ehepartner und Kinder. Die große Witwenrente beläuft sich auf 55 %, die kleine Witwenrente auf 25% der Bezüge des Verstorbenen. Weitere Voraussetzungen erläutert die Deutsche Rentenversicherung.

 

  1. Riester-Rente: Nur Ehegatten können mittelbar förderberechtigt sein

Auch wer nicht unmittelbar förderberechtigt ist, kann Zulagen erhalten, wenn sein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist. Dies betrifft vor allem:

  • Hausfrauen/-männer
  • Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind
  • Sozialhilfeempfänger

Im Erbfall können Partner den Riestervertrag übernehmen. Unverheiratete Partner müssen dann jedoch erhaltene Zulagen und Steuervorteile an den Fiskus zurückzahlen.

Auch bei der Basisrente (Rürup) gibt es kleine Unterschiede. Sie ist zwar grundsätzlich nicht vererbbar, doch können Eheleute individuell mit dem Versicherer vereinbaren, dass im Todesfall der angesparte Betrag als Rente an den Ehepartner ausbezahlt wird. Unverheiratete Paare haben diese Option nicht.

 

  1. Keine Unterschiede bei Mieten und Versicherungen

Die Zeiten, wo Vermieter auf Trauschein bestanden oder Versicherungen sind vorbei. Günstige Partnertarife erhält in der Regel, wer zusammenwohnt. Das gilt für Sachversicherungen wie Haftpflicht, Hausrat oder Rechtsschutz. Personenversicherungen sind ohnehin an die Einzelperson gebunden.

  1. Unterhaltspflicht nur unter Ehepartnern

Unverheiratete Partner sind untereinander zu nichts verpflichtet. Nach einer Hochzeit dagegen sind beide Partner verpflichtet, füreinander zu sorgen. Das bedeutet gegebenenfalls die Pflicht zur Unterhaltzahlung sowohl während der Ehe, als auch nach einer Scheidung.

 

Fazit

Jetzt kennen Sie die Unterschiede. Doch wie bei jeder finanziellen Entscheidung, keine Rendite ohne Risiko:

Finanziell ist das größte Risiko der Ehe die Scheidung. Share on X

Das gilt insbesondere bei Baufinanzierungen und unternehmerischer Tätigkeit. Mehr als ein Drittel aller Ehen in Deutschland werden geschieden. Das ist Fakt, auch wenn natürlich jeder glaubt, dass es ihn nicht trifft.

Die Folgen einer Scheidung können weitreichend sein: Häuser werden zwangsversteigert oder Unternehmen gehen insolvent. Bedenken Sie auch, dass Kinder oder Mitarbeiter – also unbeteiligte Dritte – betroffen sein können. Daher ist es angemessen, Vorkehrungen für den Fall zu treffen. Sie haben die Möglichkeit gesetzliche Regelungen bei Erbschaft und Scheidung durch Testament, Erb- oder Ehevertrag so umzugestalten, wie es Ihren Bedürfnissen entspricht. Nutzen Sie diese Möglichkeiten!

Ergänzend empfehle ich, über Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Kontovollmachten nachzudenken.

 

Rechtliche und steuerliche Fragen sollten Sie stets mit Vertretern der rechts- und steuerberatenden Berufe klären. Nur dort erhalten Sie verbindliche Auskünfte und rechtssichere Lösungen.

 

Natürlich ist die Frage „Heiraten oder nicht?“ keine primär finanzielle Frage. Doch sie bleibt, wie wir gesehen haben, nicht ohne finanzielle Konsequenzen. Paare, die heiraten, sollten sie kennen, denn sie müssen damit leben in guten, wie in schlechten Zeiten.

 

Kennen Sie noch weitere Unterschiede?  Ergänzen Sie die Liste bitte im Kommentar.

Welche Fragen haben Sie noch zu finanziellen Aspekten der Ehe?