Mein Gastbeitrag im Prof. Hartmut Walz Finanzblog

Heute ist mein Gastbeitrag zu Thema private Finanzplanung im Finanzblog von Prof. Dr. Hartmut Walz erschienen.

KLICKEN SIE BITTE AUF DEN LINK, um den Beitrag zu lesen:

https://hartmutwalz.de/gehe-nie-einkaufen-ohne-einkaufszettel/

Im Blogbeitrag verrate ich eine Methode, wie Verbraucher die Regie über Ihre Finanzen übernehmen können… ohne dabei auf Verkäufer von Finanzprodukten angewiesen zu sein.

Hartmut Walz ist Professor an der Hochschule Ludwigshafen und engagierter Verbraucherschützer. Vielen in der Region ist er durch seine Kolumne in der Rheinpfalz und seine Vorträge bekannt. Bundesweit kennt man ihn aus TV-Magazinen und von seinen Büchern:

                                       

Hier geht’s zu den Büchern von Prof. Dr. Hartmut Walz.

Prof. Hartmut Walz schreibt sehr anschaulich mit guten Bildern, prägnanten Beispielen und einer Prise Humor.

Außerdem ist er Initiator der Ludwigshafener Finanzgespräche. Hier eine Aufzeichnung zum Reinschauen. 10. Finanzgespräch mit Dipl. Psychologin Monika Müller – Pionierin als Finanzcoach – mit dem Titel:

Ihr Geld und das Risiko – Zusammenspiel von Intuition, Ratio und Emotionen

 

Uns allen liegt am Herzen,

  • dass Menschen ihre Finanzen verstehen,
  • sich unabhängig informieren
  • und die Regie über Ihre Finanzen übernehmen.

 

Um es mit Prof. Hartmut Walz zu sagen:

Denn schließlich ist es Ihr Geld!

Würden Sie Ihr Haus ohne die Hilfe eines Architekten bauen?

Erfolgreiche Anleger haben einen privaten Finanzplan

…und Sie?

 

Jeder Unternehmer braucht einen Businessplan, jeder Bauherr einen Bauplan und selbst ein Schüler hat einen Stundenplan. Nur bei den privaten Finanzen glauben viele, auf eine Planung verzichten zu können. … Und so sieht es dann auch häufig aus: Ohne solides Fundament und auf Kante genäht.

In angelsächsischen Ländern ist es üblich zuerst zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER ® zu gehen. In Deutschland laufen die Menschen immer gleich zum Produktverkäufer, dabei erhöht eine private Finanzplanung Ihre Erfolgsaussichten um ein Vielfaches, weil

  • Sie zielgerichtet einkaufen und nicht situativ.
  • Sie keine Produkte kaufen, die Sie gar nicht brauchen.
  • Sie Kosten sparen durch gezielten Einkauf kosteneffizienter Finanzprodukte (wie ETFs oder Netto-Policen – ohne Provision)
  • Sie Übersicht und Kontrolle über Ihre Finanzen haben und ein Konzept.
  • Sie wissen, wo Sie den Hebel ansetzen müssen.

Private Finanzplanung hebel Ihr Vermögen.

Grafik: Attenton

Das neue E-Magazin „Ihr privater Finanzplan“

E-Magazin Ihr privater Finanzplan

Klicken Sie auf das Bild und schauen Sie gleich einmal rein!

Im E-Magazin erfahren Sie:

  • Wann ein privater Finanzplan Sinn macht: z.B. zur Sicherung des Ruhestands, der Vermögensnachfolge oder bei Erbe, Abfindung, Trennung.
  • Wie eine private Finanzplanung abläuft.
  • Welchen Mehrwert Ihnen meine private Finanzplanung bringt.
  • Was meine Kunden dazu sagen.
  • Warum Sie auf dieses Zeichen achten sollten.

 

Sie fragen sich: Brauche ich einen privaten Finanzplan?

Finden Sie es heraus und…

Machen Sie den Bedarfscheck!

Grafik: Canva

Zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen?

 

Übrigens: Einen privaten Finanzplan kann sich jeder leisten!

Er kostet maximal 1 % des Vermögens. Ein Investment, dass sich auszahlt. Das gilt umso mehr, wenn Sie viele Finanzprodukte und -verträge besitzen, deren Kosten Sie nicht kennen.

Eine private Finanzplanung hat schon häufig Anleger vor teuren Fehlern bewahrt.

Mehrwert-Private-Finanzplanung

Finanzplanung – wer braucht sie und was bringt sie?

Wann brauchen Sie einen Private Finanzplan?

Haben Sie eine Antwort auf diese Fragen?

  • Wie hoch ist mein Vermögen?
  • Wie ist die Rendite meines Vermögens?
  • Wofür habe ich welchen Finanzvertrag?
  • Brauche ich alle Verträge? Fehlt etwas?
  • Welche Anlage passt zu mir?
  • Wie hoch sind meine Rentenansprüche?
  • Welche Steuern und Sozialabgaben muss ich von meiner Rente zahlen?
  • Könnte ich früher in den Ruhestand gehen?
  • Wieviel Vermögen brauche ich?
  • Wie lange reicht mein Geld?
  • Bin ich bzw. meine Familie ausreichend abgesichert,
    • … wenn ich oder mein Partner arbeitslos werden?
    • … wenn ich oder mein Partner berufsunfähig werden?
    • … wenn ich oder mein Partner versterbe?
  • Kann ich mir ein Haus leisten?
  • Wie kann ich Vermögen an Nachkommen weitergeben?
Grafik: Attenton

Der Mehrwert einer privaten Finanzplanung

Klarheit

  • wo Sie stehen,
  • wo Sie hinwollen
  • und was zu tun ist, um dahin zu gelangen.

Ordnung und System

Haben Sie den Überblick? Sind Ihre Unterlagen vollständig? Haben Sie alle Nachweise? Ich sichte Ihre
Finanzordner, erfasse alle Daten und bringe System in die Ablage.

Zusammenhänge verstehen

Verstehen Sie die finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Zusammenhänge? Ich zeige Ihnen die
Auswirkungen Ihrer Finanzentscheidungen auf.

Zielgerichtet entscheiden

Haben Sie klare Ziele, was Sie erreichen möchten? Ich helfe Ihnen, Ihre Ziele zu formulieren als
klaren Maßstab für künftige Finanzentscheidungen.

Risiken erkennen, Fehler vermeiden

Was darf nicht passieren, damit Ihre Pläne nicht in Gefahr sind? Ich erkenne potentielle Risiken und
wie Sie diese vermeiden oder begrenzen.

Vorsorge für die Wechselfälle des Lebens

Sind Sie und Ihre Familie versorgt, wenn Sie erkranken? Wer erbt und wie hoch wäre das Erbe? Ich
rechne Ihnen Szenarien durch, nach dem Motto „Was wäre, wenn …?

Mögliche konkrete geldwerte Vorteile

  • Sie sparen Beiträge für Verträge, die Sie nicht brauchen.
  • Sie erhalten konkrete Vorschläge, wie Sie mehr Rendite und/oder weniger Risiko
    erreichen.
  • Sie vermeiden teure Fehlinvestitionen.
  • Sie sind früher entschuldet.
  • Sie können einige Jahre früher in Ruhestand gehen.

Finanzplanung ist Lebensplanung

Sorgenfrei in Ruhestand mit der Vermögensformel

Die Vermögensformel enthält alle Stellschrauben an denen Anleger drehen können, wenn sie ihren Ruhestand planen. Sie basiert auf dem Zinseszins-Effekt als Motor. Eigenes Vermögen ist Voraussetzung, um im Ruhestand unabhängig von Erwerbs- oder Transfereinkommen, seinen Lebensstandard zu sichern.

Die Vermögensformel

Vermögen = Kapital x Rendite x Zeit

Sie besteht aus nur drei Faktoren:

  1. dem eingesetzten Kapital in Euro
  2. der durchschnittlichen Rendite in % p.a.
  3. der Zeit-Dauer der Anlage in Jahren

„Der Zinseszins ist das 8. Weltwunder.“  Albert Einstein

Lesen Sie dazu den Beitrag „Wie aus Geld Vermögen wird“.

Im aktuellen Beitrag zeige ich Ihnen, wie die Vermögensformel Ihnen hilft, Ihren Ruhestand zu planen:

 

Stellschrauben in der Ruhestandsplanung

Wer seinen Lebensstandard im Ruhestand aufrechterhalten möchte, der braucht Ersatz für wegfallendes Erwerbseinkommen. Wer dabei nicht von Dritten abhängig sein möchte, braucht eigenes Vermögen, dass Kapitalerträge abwirft oder verzehrt werden kann. Die Vermögensformel hilft, zu verstehen welche Stellhebel der Anleger hat.

In der Ruhestandsplanung unterscheiden wir zwei Phasen:

  1. Anspar-Phase
  2. Renten-Phase

Ziel sollte es sein, stets liquide zu sein, d.h. genügend Einnahmen oder Vermögen zu besitzen, um die Ausgaben zu decken. Wer im Ruhestand weniger Einnahmen als Ausgaben hat, muss sein Vermögen verzehren (Entnahmen). Die bange Frage lautet: Wie lange reicht das Kapital?

Das Langlebigkeitsrisiko

Während wir gewöhnlich fürchten, früh zu sterben, gilt es in finanzieller Hinsicht umzudenken: Wer lange lebt, braucht lange Geld.

Das finanzielle Risiko eines langen Lebens ist ein klassisches Risiko, das man versichern kann. Das Versicherungsprodukt nennt sich „Sofort-Rente“. Sie geben der Versicherung einen Betrag, z.B. 100.000 Euro und erhalten im Gegenzug die Zusage einer lebenslangen monatlichen Rente. Je später Sie das tun, je höher die Rente. Denn Ihre Lebenserwartung – und damit die voraussichtliche Dauer der Rentenzahlung – wird immer kürzer.

Das rechnet sich nur, wenn sie sehr alt werden, denn die Versicherungen kalkulieren sehr vorsichtig. Aufgrund der gesunkenen Zinsen liegen die garantierten Renten historisch niedrig. Für 100.000 Euro bekommt ein 65 Jähriger maximal 330 Euro Rente pro Monat. Er müsste somit schon über 90 Jahre alt werden, um mehr rauszubekommen, als er eingezahlt hat. Die meisten Altersvorsorgeprodukte bestehen quasi aus Sparplänen mit anschließender Sofortrente. Die aktuellen Rentengarantien sind aufgrund des derzeitigen Niedrigzinsniveaus unattraktiv.

Alternativ kann der Anleger Vermögen bilden und später daraus monatlich Beträge entnehmen, um die Lücke zu füllen, die zwischen seinen Ausgaben und Renteneinkünften besteht.

 

Die 3 Hebel in der Ruhestandsplanung

1. Stellschraube: Kapital

Anspar-Phase:

Den größten direkten Einfluss haben wir auf den Betrag, den wir ansparen. Möglich sind:

  • Einmalbeitrag
  • Regelmäßige Beiträge – gleichbleibende oder prozentual steigende Sparraten (Dynamik)
  • Unregelmäßige Beiträge (Sparen je nach Kassenlage)

Renten-Phase:

So wie höhere Einzahlungen das Kapital erhöhen, so sorgen niedrigere Entnahmen dafür, dass das Vermögen länger reicht. Doch Vorsicht: Wir neigen dazu, Gutes sofort haben zu wollen und Schlechtes auf später zu verschieben. Der Preis heißt: Bereuen.

Tipp: Bei der Planung über lange Zeiträume ist es wichtig, den Kaufkraftverlust des Geldes zu berücksichtigen. 100 Euro, die wir heute sparen sind viel mehr wert als 100 Euro, die wir in einigen Jahrzehnten entnehmen. Bei der Berechnung helfen Inflationsrechner. Auch diesen Effekt unterschätzen wir regelmäßig. Schon 2% Inflation p.a. reichen aus, um die Kaufkraft in 10 Jahren um 18 % zu senken.

 

2. Stellschaube: Rendite

Die Rendite ist der Ertrag einer Kapitalanlage, der bezogen auf das eingesetzte Kapital pro Jahr erzielt wird. An der Rendite-Schraube sollten Sie mit Vorsicht drehen, bedeutet doch eine höhere Rendite immer auch ein höheres Risiko. Welches Risiko angemessen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Ihrem Anlagehorizont: Je länger Sie das Kapital arbeiten lassen können, je weniger spielen zwischenzeitliche Kursschwankungen eine Rolle.
  • Ihrer Vermögenssituation: Je höher Ihr Vermögen im Verhältnis zu Ihren Ausgaben und je breiter gestreut, je mehr Risiko können Sie verkraften.
  • Ihre finanzielle Risikobereitschaft: Dieses Persönlichkeitsmerkmal bestimmt, ob Sie sich mit Risiken leicht oder schwer arrangieren können.
  • Ihre Lebens-Phase: In der Anspar-Phase können Sie mutiger investieren als in der Renten-Phase, wenn Sie auf Entnahmen aus Ihrem Vermögen angewiesen sind.
Lassen Sie sich nicht ablenken von den vielen sogenannten Altersvorsorgeprodukten. Es sind Verpackungen, entscheidend ist, was drin ist.

 

Es gibt jede Menge „Altersvorsorge-Produkte“, einige staatlich gefördert, andere nicht:

  • Lebensversicherung, Rentenversicherung
  • Riester-Rente,
  • Basis-Rente,
  • betriebliche Altersvorsorge (mit diversen Durchführungswegen)
  • Indexpolicen
  • vermietete Immobilien
  • Pflegeimmobilien
  • Fondsrenten

Für das Risiko primär entscheidend sind die Asset-Klassen in die investiert wird. Kalkulierbare Erträge bieten nur Anleihen, Aktien und Immobilien.

In der Vergangenheit brachten Aktien, die höchsten Renditen, gefolgt von Immobilien und Anleihen. Aktuell sind alle Assetklassen hoch bewertet, also relativ teuer, was die Erwartungen an die Renditen in den nächsten Jahren senkt.

TIPP: Vergessen Sie nie den Grundsatz der Risikostreuung: Diversifikation ist der beste und kostengünstigste Schutz gegen Risiken. 

 

3. Stellschraube: Zeit

Der Faktor Zeit hat den größten Hebel. Zu betrachten sind drei Zeitpunkte:

  • Start der Sparphase
  • Renteneintritt
  • Tod

Gar nicht zu beeinflussen ist der Todeszeitpunkt. Lediglich kalkulatorisch kann die Berechnung auf einen früheren oder späteren Todeszeitpunkt abgestellt werden. Ideal wäre es, wenn das Kapital so hoch ist, dass es trotz Entnahmen „ewig“ reicht. Das ist der Fall, wenn die Entnahmen geringer sind als die Erträge.

Auch der Startzeitpunkt ist nur bedingt beeinflussbar. Der Anleger kann lediglich sofort beginnen zu sparen. Die Zeit lässt sich jedoch nicht mehr zurückdrehen.

Ruhestandsplanung mit der Vermögensformel. Ein späterer Rentenbeginn wirkt sich doppelt aus: Längere Beitragszeit und kürzere Rentenzeit.

 

Den größten Einfluss hat der Rentenbeginn. Je früher die Rentenphase beginnt, je kürzer ist die Sparphase und je länger die Rentenphase. Dies wirkt sich doppelt aus und durch den Zinseszinseffekt mit Verstärker. Wer hingegen später in Rente geht, der kann länger ansparen und den Zinseszinseffekt für sich nutzen. Gleichzeitig verkürzt er die Rentenphase, in der er Entnahmen braucht.

 

Stellschrauben richtig nutzen

Wer die Auswirkung der verschiedenen Stellschrauben richtig einschätzen will, der sollte Alternativen rechnen. Dazu braucht es spezielle Finanzplanungssoftware. Kommen Altersvorsorgeprodukte mit nachgelagerter Besteuerung oder Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge hinzu, braucht es professionelle Finanzplanungssoftware und einen Berater (CFP), der sie zu bedienen weiß. Es gibt leider keine Übersicht für Verbraucher, lediglich eine jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung und Standmitteilungen der Versicherer. Aus Erfahrung weiß ich, dass es vielen schwer fällt, die Dokumente zu verstehen und die Informationen richtig einzuordnen.

Würden Sie ein Unternehmen führen oder ein Haus bauen ohne Planung?

Wir brauchen Planung zur Orientierung und als Grundlage für unsere Entscheidungen. Erfolg braucht Plan.

Wie aus Geld Vermögen wird

Sie möchten Vermögen aufbauen? Dann sollten Sie die Vermögensformel kennen. Sie ist der Schlüssel zum Verständnis, wie aus Geld Vermögen wird. Wer die Stellhebel kennt, kann gezielt Vermögen aufbauen, vermehren und erhalten.  Motor ist der Zinseszins-Effekt, den Einstein einst als 8. Weltwunder bezeichnete.

 

Die Vermögensformel

Vermögen = Kapital x Rendite x Zeit

Sie besteht aus nur drei Faktoren:

  • dem eingesetzten Kapital in Euro
  • der durchschnittlichen Rendite in % p.a.
  • der Zeit-Dauer der Anlage in Jahren

Entscheidend ist, dass die Faktoren multipliziert und nicht addiert werden, so entsteht der „Zinseszins-Effekt“. Typisch für seinen Verlauf ist, dass anfänglich wenig passiert und mit zunehmender Zeitdauer die Dynamik zunimmt, da die Zinsen sich potenzieren.

„Der Zinseszins ist das 8. Weltwunder.“  Albert Einstein

Das Phänomen beobachten wir nicht nur bei der Geldanlage, sondern in vielen Bereichen des Lebens:

– In der Natur: Vermehrung von Unkraut, Viren,Epidemien

– In der Kommunikation: Verbreitung von Gerüchten, Nachrichten, Social-Media Posts (viraler Effekt),

– In der Technik: Entschlüsselung des Genoms, Digitalisierung unseres Planeten.

Wir sind sehr schlecht darin den Zinseszins-Effekt richtig einzuschätzen. Verlassen Sie sich nicht auf Ihr Gefühl, sonst ergeht es Ihnen, wie dem Kaiser von China, der ein Versprechen abgab, das er nicht halten konnte. (siehe VIDEO:  Märchen vom Reiskorn und dem Schachbrett ) Um den Zinseszins-Effekt korrekt zu berechnen gibt es heute Zinseszins-Rechner.

Der Zinseszins-Effekt wirkt im Positiven (Verzinsung) wie im Negativen (Inflation, Verschuldung):

  • Wer spät oder zu risikoscheu für das Alter vorsorgt, lässt den Zinseszinseffekt ungenutzt.
  • Wer Geld, das er anlegen könnte, zinslos auf dem Konto liegen lässt oder ängstlich unter der Matratze versteckt, setzt es zunehmendem Kaufkraftschwund aus.
  • Wer Kredite aufnimmt und nicht tilgt (bzw. nur umschuldet), wie viele Staaten, der potenziert seine Schulden.

1. Stellschraube: Kapital

Je mehr Geld (Kapital) der Anleger einsetzt, je höher die Basis für den Zinseszins. Mögliche Varianten sind:

  • Einmalbeitrag
  • Regelmäßige Beiträge – gleichbleibend oder prozentual steigend (Dynamik)
  • Unregelmäßige Beiträge (je nach Kassenlage)
Die Vermögensformel: Den größten direkten Einfluss haben wir auf den Betrag, den wir ansparen.

 

Viele haben das Gefühl, nichts sparen zu können. Doch stimmt das wirklich?

  • Wer seine Ausgaben durchforstet, stößt oft auf unnötige Ausgaben.
  • Ist es wirklich eine Alternative, heute alles auszugeben und im Alter zu verzichten?
  • Selbst ein 25jähriger mit 2.000 Euro netto pro Monat, wird in seinem Leben ca. 1. Million Euro (2.000 Euro x 12 Monate x 40 Jahre = 960.000 Euro) verdienen. Geld, das er so oder so ausgeben kann.

TIPP: Regelmäßiges Sparen zahlt sich besonders aus, wenn Sie in Anlagen investieren, deren Kurse stark schwanken, wie Aktien(-Fonds). Zwischenzeitliche Schwankungen erhöhen sogar die Rendite, vorausgesetzt, die Anlage steigt langfristig.

2. Stellschaube: Rendite

Als Rendite bezeichnet man den Gesamtertrag einer Kapitalanlage,als Prozentsatz des eingesetzten Kapitals. Der Ertrag kann aus Zinsen oder Dividenden bestehen, sowie aus Kursgewinnen bzw. -verlusten. Die Kursveränderungen über längere Zeiträume sind durch die Anzahl der Jahre zu dividieren.

Rendite = ((ausgeschütteter Ertrag + Kursveränderung )/ Anzahl der Jahre) / Kapitaleinsatz
Vermögensformel: Je höher die Rendite, je höher das Risiko.

 

Die Höhe der erzielbaren Rendite hängt unmittelbar davon ab, welches Risiko ein Anleger eingeht. Risiko bedeutet, dass das tatsächliche Ergebnis von der erwarteten Rendite abweichen kann (Volatilität). Es ist dem Risiko immanent, dass es ab und an eintritt, sonst wäre es kein Risiko. Der beste Schutz gegen Risiko ist eine Verteilung über verschiedene Anlagen, die möglichst unabhängig voneinnander sind (gering korrelieren).

Die Anleger-Regel Nummer 1 lautet:
Diversifikation: Setzen Sie nie alles auf eine Karte, sondern streuen Sie Ihr Risiko möglichst breit .

Je länger eine Anlage gehalten wird und je breiter das Risiko gestreut wird, umso mehr sinkt das Risiko. Je näher der Zeitpunkt kommt, wo das Kapital benötigt wird, je vorsichtiger sollten Sie anlegen.

Bitte beachten Sie das Renditen durch Steuern und Kosten reduziert werden, was sich Dank Zinseszins-Effekt überproportional auf das Endergebnis auswirkt. Es ist daher wichtig, dass Sie als Anleger die Kosten Ihrer Geldanlage kennen. Fordern Sie diese Transparenz ein von Ihrer Bank, Versicherung oder Ihrem Berater. Selbstverständlich kosten Finanzdienstleistungen Geld, aber Transparenz ist ein Gebot der Fairness.

Vorsicht beim „Steuersparen“. Das Versprechen, Steuern zu sparen, ist ein echter Trigger. Sich darauf zu fixieren, hat schon viele Anleger hohe Verluste beschert. Vermeiden Sie, zusätzliche Risiken einzugehen, nur um Steuervorteile zu erzielen. Die größten Flops unter den Finanzanlagen waren alle steuerlich getrieben (Schiffsfonds, Ostimmobilien, Medienfonds). Was oft nicht bedacht wird: In der Regel wird die Steuer nicht erlassen, sondern nur gestundet. Steuersparmodelle spielen daher mit unserer Neigung, Belohnung sofort haben zu wollen und Unangenehmes auf später zu verschieben.

Folgende Risiken sollten Anleger meiden:

  • Unsystematisches Risiko: Als unsystematisches Risiko bezeichnen Finanzökonomen Risiken, die sich durch breite Streuung (Diversifikation) vermeiden lassen. So lässt sich das Risiko einer einzelnen Aktie reduzieren indem man eine weitere Aktie beimischt. Das gleiche gilt für Branchen, Länder und Themen. Nur das Markt-Risiko, also das Risiko überhaupt in Aktien zu investieren, lässt sich nicht beseitigen, ohne die Chancen des Aktienmarktes zu verlieren.
  • Nicht ausreichend bewertetes Risiko: Aufgrund der marktbeeinflussenden Anleihekäufe der EZB steht zu befürchten, dass das Bonitätsrisiko verschiedener Anleihen nicht adäquat eingepreist ist und insbesondere schlechte Schuldner zu günstig an Geld kommen. Achten Sie auf die Bonität beim Geldverleihen.
  • Risiko der Illiquidität: Anlageformen, die nicht oder nur schwer zu veräußern sind, bergen ein zusätzliches Risiko. Das gilt beispielsweise für Beteiligungen, wie Anleger von Schiffs- oder Medienfonds leidvoll erfahren mussten. Nur Liquidität bietet Opportunität, d.h. die Chance, auf Veränderungen zu reagieren.
  • Spekulation: Kauf von Vermögenswerten ohne laufende Erträge. Die Rendite basiert alleine auf dem erhofften Gewinn aus Kauf und Verkauf. Insbesondere unter zeitlichem Druck ist dies höchst riskant.
  • Leverage: Durch Kauf auf Kredit lässt sich jede Rendite hebeln, solange die erwartete Rendite höher ist als der Kreditzins. Da sich die Rendite auf das eingesetzte Kapital bezieht erhöht sich die Rendite nicht nur bei höherem Ertrag, sondern auch bei reduzierter Basis (Eigenkapitaleinsatz). Finanzierungen sind bei Immobilien üblich. Läuft die Anlage schlechter als erwartet, kann mehr auf dem Spiel stehen als das eingesetzte Kapital. Bei 100%-Finanzierungen, darf nichts schief gehen, sonst geht es gleich an die Substanz. Achtung: Auch viele Derivate, Zertifikate und Beteiligungen beinhalten Leverage-Strategien.

TIPP: Gehen Sie nie mehr Risiko ein, als Sie objektiv verkraften können. Und berücksichtigen Sie Ihre persönliche finanzielle Risikobereitschaft, sie ist ein Persönlichkeitsmerkmal und sehr individuell.

3. Stellschraube: Zeit

Die Vermögensformel: Kapital x Rendite x Zeit. Den größten Hebel hat der Faktor Zeit. Disziplin wird belohnt.

 

Nur wer Zeit hat, kann sich das Risiko zwischenzeitlicher Kursschwankungen leisten. Doch ohne Risiko – bekanntlich – keine Rendite. Wer sein Kapital zu einem festen Zeitpunkt benötigt, weiß, dass die Nervosität steigt, je näher der Zeitpunkt rückt. Läuft es nicht, wie geplant, entsteht das Gefühl, dass einem die Zeit wegläuft.

Der Zinseszins-Effekt wirkt umso stärker, je länger die Laufzeit. Das bedeutet jedes zusätzliche Jahr bringt überproportinal mehr Chance auf Rendite.

TIPP: Fangen Sie so früh wie möglich an zu sparen und anzulegen. Der frühestmögliche Zeitpunkt ist heute.

 

Stellschrauben richtig nutzen

Mit der Vermögensformel haben Sie ein Instrument an der Hand, um zu verstehen, welche Stellschrauben Sie überhaupt haben. Ich empfehle Ihnen nicht nur eine nominale Betrachtung, sondern eine reale unter Einbeziehung der Inflationserwartung. Die Formel hilft Ihnen auch, Ihren Ruhestand zu planen, denn die drei Stellhebel wirken sich sowohl in der Anspar-Phase, wie auch in der Renten-Phase aus.

Die Vermögensformel: Der Effekt ist am Größten, wenn Sie möglichst viele Stellschrauben gleichzeitig bewegen.

Früher in Ruhestand – Rente mit 63

Die Rente mit 63 ist ein Renner.

2018 stellten rund 251.000 Menschen einen Antrag auf Rente mit 63, berichtete das „Handelsblatt“ und beruft sich auf die Deutsche Rentenversicherung. 1,2 Millionen Anträge in fünf Jahren zählt die Statistik. Auch mir begegnet als Finanzplaner die Frage: Können wir uns einen vorgezogenen Ruhestand leisten?

Ruhestandsplanung hilft

Wer sich seinen Traum vom vorgezogenen Ruhestand verwirklichen möchte, der sollte frühzeitig planen. Je früher, je besser. Sie brauchen entweder ausreichende Rentenansprüche oder ein Vermögen, dass hoch genug ist, um ein Leben lang das Rentenkonto aufzufüllen.

An einer soliden Planung führt kein Weg vorbei, wollen Sie böse Überraschungen vermeiden. Viele tun sich schon schwer, ihre Renteninformation oder die Standmitteilung ihrer Versicherung richtig zu lesen. Schnell komplex wird es, wenn in der Berechnung Inflation, Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung berücksichtigt werden sollen. Der Einsatz einer professionellen Finanzplanungssoftware hilft, Szenarien durchzurechnen, um eine solide Kalkulationsgrundlage zu haben.

Doch schauen wir zunächst auf die Regelung zur Rente mit 63.

 

Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67

Wir werden immer älter, was die Bezugsdauer der Rente verlängert. Noch mehr belastet der demographische Wandel. Die gesetzliche Rente wird durch Umlagen finanziert. Das bedeutet, dass die aktiven Arbeitnehmer mit Ihren Beiträgen die Renten der heutigen Rentner aufbringen. Lag die Relation im Jahr 2000 noch bei 4:1, so werden 2040 zwei Arbeitnehmer einen Rentner finanzieren müssen. Die Erhöhung der Regelaltersgrenze entlastet die Rentenversicherung gleich doppelt:

  • Arbeitnehmer zahlen länger ein.
  • Rentner beziehen weniger lange Rente.

Die Regelaltersgrenze für die Regelaltersrente wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Jahrgang 1947 beginnt sie für jeden Jahrgang etwas später . In dieser Übergangsphase ist die Regelaltersgrenze mithin abhängig vom Geburtsjahr. Personen, die nach dem 31.12.1963 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze somit erst mit 67 Jahren (siehe nachstehende Tabelle).

 

Abschlagsfrei in Rente mit 63

Diese Möglichkeit wurde im Juli 2014 den Arbeitnehmern eröffnet, die eine besonders langjährige Beschäftigung nachweisen können. Wer vor dem 1. Januar 1953 geboren ist und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung, Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten vorweisen kann, kann ab 1. Juli 2014 die Altersrente bereits mit 63 ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Für alle späteren Jahrgänge beginnt die abschlagsfreie Rente mit 63 erst einige Monate später, spätestens mit der Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Altersgrenze verschiebt sich parallel zur o.a. Tabelle für die Regelaltersgrenze.

Ausnahmen gibt es für Arbeitslose, Schwerbehinderte und Erwerbsunfähige unter bestimmten Umständen.

Wer Altersteilzeit mit seinem Arbeitgeber vereinbart, kann sogar noch früher aufhören zu arbeiten. Altersteilzeit soll einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Der Arbeitnehmer kann im sogenannten „Blockmodell“ in der ersten Hälfte Vollzeit arbeiten, um in der zweiten Hälfte freigestellt zu werden. Die Teilzeit wird voll bei der Ermittlung der 45 Jahre berücksichtigt.

Rente mit 63 wird immer beliebter. Nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei möglich, nach 35 Beitragsjahren mit max. 14.4 % Rentenabschlag.

 

Vorzeitige Rente gegen Abschlag

Wer mindestens 35 Jahre Pflichtbeiträge nachweisen kann gilt als langjährig Beschäftigter. Er kann zu den gleichen Zeiten wie bei der Rente mit 63, abhängig vom Jahrgang, vorzeitig Rente beziehen. Dies muss er sich jedoch durch einen dauerhaften Abschlag erkaufen. Für jeden Monat, den er früher in Rente geht, wird die Rente dauerhaft um 0,3 % gekürzt. Der maximale Abschlag beträgt 14,4 %. Das will wohl überlegt sein.

 

Ohne Zusatzrente geht es nicht

Das Rentenniveau sinkt weiter, 2030 soll es bei 43 % liegen. Das Rentenniveau stellt die Relation zwischen der Höhe der Standardrente (45 Jahre Beitragszahlung auf Basis eines Durchschnittsverdienstes) und dem Entgelt eines Durchschnittsverdieners dar.

Wer sich im Ruhestand nicht erheblich einschränken möchte, braucht eine Zusatzrente. Diese bieten private Rentenversicherungen mit oder ohne staatliche Förderung. Die Rente wird lebenslang gezahlt.

Wer aus eigenem Vermögen eine lebenslange Rente erwirtschaften will braucht ein großes Vermögen. Selbst bei einer Million Euro betragen die Erträge hierauf – bei realistischen 2 % p.a. Rendite nach Steuern und Inflation – lediglich 20.000 Euro im Jahr oder 1.666 Euro im Monat. Wer mehr entnimmt als er erwirtschaftet verbraucht das Kapital. Somit eine Frage der Zeit, wann das Kapital aufgebraucht ist und die Quelle versiegt. Dieses Risiko wird Langlebigkeitsrisiko genannt. Denn wer lange lebt, braucht lange Geld.

Am Besten fährt, wer Einkommen aus verschiedenen Quellen bezieht:

  • Gesetzliche Rente
  • Betriebliche Rente
  • Private Rente
  • Vermögen mit Ertrag bzw. Entnahmen

 

Ruhestandsplanung hilft, unliebsame Überraschungen im Ruhestand zu vermeiden.

 

Nachgelagerte Besteuerung

Seit 2005 gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Der Grundsatz lautet: Wer in der Ansparphase Beiträge steuerlich gelten macht, dessen Rente wird später besteuert. Es handelt sich folglich – entgegen landläufiger Meinung – nicht um Steuervermeidung, sondern lediglich um Steuerstundung. Bleibt zu hoffen, dass der Steuersatz in der Ansparphase höher ist, als in der Rentenphase. Sicher ist das nicht und abhängig vom Gesamteinkommen sowie der künftigen Steuerpolitik.

 

Auch Sozialversicherungsabgaben beachten

Bei der betrieblichen Altersvorsorge können unter bestimmten Umständen Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung „gespart“ werden. Auch diese werden später nachgeholt. Wer nicht in der Krankenversicherung der Rentner ist, zahlt den vollen KV-Beitrag alleine (ohne Arbeitgeber Anteil).  Nicht nur auf die Rente, sondern auch auf andere Einkünfte wie Mieten, Zinsen oder Dividenden sind KV-Beiträge zu entrichten. Sogar eine Doppelverbeitragung ist möglich, wie einige Betriebsrentner leidvoll erfahren mussten, die Direktversicherungen vor 2005 abgeschlossen hatten.

 

Mentale Herausforderung

Mit dem Ruhestand fallen viele Dinge weg, die vorher von Bedeutung waren:

  • Status, Firmenwagen, Sekretärin, Kantine oder kostenloser Ärzte Check-up
  • Mitgliedschaften in Verbänden, Gremien oder der Betriebssportgemeinschaft

Gleichzeitig verändern sich Routinen wie Aufstehzeiten, Fahrt zur Arbeit oder Urlaubszeit. Plötzlich ist viel Zeit neu zu füllen. Und so manch einer stellt die Sinnfrage.

 

Wir Menschen sind seltsame Wesen. Wir wünschen uns sehnlichst mehr Zeit, um sie dann totzuschlagen.

Auch in der Beziehung zum Partner verschieben sich die Rollen. Jeder muss seinen Platz neu finden. All diese Veränderungen gilt es, zu bedenken und zu gestalten. Wer frühzeitig plant und sich darauf einstellt, hat es leichter und kann die Zeit genießen. Und darauf kommt es doch schließlich an.

Die fünf größten Irrtümer beim Erben.

Durch Erbschaften übertragen wir Vermögen von einer Generation auf die Nächste. In Deutschland profitieren vor allem die Erben ersten Nachkriegsgeneration. Jeder Fünfte erbt mehr als 250.000 Euro. Insgesamt werden jährlich 400 Milliarden Euro vererbt. Wer Vermögen besitzt, kann sein Erbe gestalten. Und wer eine Erbschaft erwartet, sollte wissen, was auf ihn zukommt. Doch trotz der hohen Relevanz, ist viel Halbwissen verbreitet. Es hilft daher, die fünf populärsten Irrtümer zu kennen.

 

Erster Irrtum: Es gilt deutsches Erbrecht

Ein deutscher Staatsangehöriger lebt schon seit Jahren auf seiner Finca auf Mallorca. Als er dort verstirbt, hinterlässt er neben der Finca noch ein Haus in Hamburg. Grundsätzlich gilt in diesem Fall nach Artikel 21 Absatz 1 EU-ErbVO für den gesamten Nachlass spanisches Recht, da der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt des Erbfalls in Spanien hatte.

Ein typischer Fall von Auslandsberührung, diese kann vorliegen, wenn

  • Erblasser oder Erbe die ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, im Ausland leben oder ihren ständigen Wohnsitz dort haben,
  • Besitz im Ausland vererbt wird, insbesondere Immobilien.

Die spannende Frage bei Auslandsbezug lautet: Welches Erbrecht ist anzuwenden? Das Erbrecht ist historisch bedingt in Ländern unterschiedlich geregelt. So kann es zu Kollisionen kommen zwischen der Rechtsauffassung zweier Länder. Eine komplizierte Materie. Das geht soweit, dass in der Praxis entscheidend sein kann in welchem Land Recht gesprochen wird. Zwischen einzelnen Ländern gibt es daher Erbrechtsabkommen und für die Frage der Erbschaftssteuer Doppelbesteuerungsabkommen. Das ist aber längst nicht für alle Länder der Fall.

In der EU gilt seit 17. August 2015 die EU-Erbrechtsverordnung. Sie regelt bei einem Erbfall in der EU dreierlei:

1.Welches nationale Erbrecht auf einen solchen Erbfall mit Auslandsberührung anzuwenden ist.

2.Welches Gericht oder welche sonstige Stelle in diesen Fällen zuständig ist (sogenannte internationale Zuständigkeit).

3.Was ein Europäisches Nachlasszeugnis ist (Ein neues Dokument, dass in allen EU-Ländern gilt).

RAT: Prüfen Sie, ob Sie als potentieller Erblasser oder Erbe Auslandsberührung haben. Falls das der Fall ist, konsultieren Sie unbedingt einen Fachanwalt für Erbrecht. Auch wenn aktuell kein Auslandsbezug vorliegt kann es ratsam sein, im Testament eine Klausel aufzunehmen, dass für Ihren Nachlass deutsches Erbrecht gelten soll.

Immer mehr Erbfälle betreffen die Rechtsordnung mehrerer Länder. Welches Erbrecht gilt? Haben Sie Auslandsbezug?

 

Zweiter Irrtum: Die Erben bekommen jeder Ihren Teil

Erben erhalten den Nachlass „zur gesamten Hand“. Dieses seltsame Rechtskonstrukt entstammt germanischem Recht und mutet fremd an in unseren ansonsten von römischem Recht geprägten Rechtssystem. Was bedeutet „Gesamthandsgemeinschaft“ konkret?

Besteht ein Nachlass aus Bargeld, erhält nicht etwa jeder Erbe ein Drittel ausgezahlt. Der Betrag gehört den drei Erben gemeinsam und sie verwalten das Erbe gemeinsam.  Sie bilden eine Erbengemeinschaft. Keiner von Ihnen kann alleine über seinen Anteil verfügen. Eine Verfügung bedarf des gemeinsamen Beschlusses aller Erben.

Eine solche Erbengemeinschaft endet durch Erbauseinandersetzung. Dass diese nicht immer friedlich verläuft lässt sich erahnen. Zu unterschiedlich die Vorstellungen und Präferenzen einzelner Erben. Nicht alles lässt sich zudem so gut aufteilen wie Bargeld und Kontoguthaben. Besteht der Nachlass aus Immobilien oder gar einem Unternehmen. Möchte ein Erbe dies übernehmen, muss er seine Miterben auszahlen. Kann er das nicht, bleibt nur der Verkauf, um anschließend den Erlös zu teilen. Eine Maßnahme von der nicht nur Erben, sondern auch Dritte wie Hausbewohner, Mieter oder Arbeitnehmer des Unternehmens betroffen sein können.

RAT: Ein Testament bietet die Möglichkeit, Regelungen zu treffen, die Streit vermeiden. Für Unternehmer ist es wichtig, Gesellschaftsvertrag und Testament aufeinander abzustimmen. Ein Gespräch mit dem Steuerberater klärt, ob Erbschaftssteuer anfällt. Für diesen Fall kann Vorsorge getroffen werden, z.B. durch eine Risikolebensversicherung. So steht den Erben Liquidität zur Verfügung und es wird vermieden, dass Erben Immobilien verkaufen müssen, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen.

 

Dritter Irrtum: Kinder enterben

Zwischen Eltern und Kindern gibt es schon mal Streit. Da kann der Wunsch entstehen, die Kinder zu enterben. Entgegen dem Sprachgebrauch bedeutet das nicht, dass der Nachkomme leer ausgeht. Eine testamentarische Verfügung einen Nachkommen zu enterben hat lediglich den Effekt, dass dieser im Erbfall nicht nach der gesetzlichen Erbfolge am Nachlass beteiligt wird.

Gehört er zum Kreis der nach gesetzlicher Erbfolge Erbberechtigten, steht ihm ein Pflichtteil zu. Das ist ein Geldanspruch auf die Hälfte dessen, was ihm per gesetzlicher Erbfolge zugestanden hätte. Diesen Anspruch können „Enterbte“ gegenüber den Erben geltend machen. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich.

Beachten Sie auch: Was der Erblasser zu Lebzeiten an Nachkommen verschenkt, die später enterbt werden, wird nur dann auf ihren Pflichtteil angerechnet, wenn der Erblasser das per Anrechnungsbestimmung im Testament festgelegt hat.

RAT: Durch geschickte Gestaltung lässt sich das Erbe und damit der Pflichtteil verringern. Besser ist es, einen schriftlichen Pflichtteilsverzicht zu erreichen. Da zwischen Eltern und Kindern in solchen Situationen oftmals der Gesprächsfaden gerissen ist, kann es helfen einen Mediator einzuschalten.

 

Vierter Irrtum: Der Ex-Partner ist außen vor

Ehemalige Ehepartner sind keine gesetzlichen Erben. Damit ist das Problem gelöst, könnte man denken. Doch das Erbrecht kennt verschlungene Wege. Gibt es gemeinsame Kinder, so kann der Fall eintreten, dass der Ex-Partner doch noch an das Erbe kommt (und wie wir schon wissen dann sogar in Erbengemeinschaft mit dem neuen Partner). Folgender Fall ist denkbar: Die Mutter und Ihre Tochter aus erster Ehe versterben gemeinsam bei einem Verkehrsunfall. Die Mutter ist sofort tot, die Tochter erliegt wenig später Ihren Verletzungen. Das Ereignis löst zwei Erbgänge aus: 1. Die Mutter vererbt Ihr Vermögen an Ihren jetzigen Mann und Ihre Kinder, darunter die Tochter, die kurz darauf verstirbt. 2. Die Tochter vererbt Ihr Vermögen an Ihre Eltern, also den noch lebenden Vater (den Ex der Mutter) und die Mutter (ersatzweise deren Nachkommen).

RAT: Wer in jedem Fall verhindern will, dass der Ex-Partner erbt, muss testamentarisch Vorsorge treffen. Ganz allgemein gilt: Gibt es Erbfälle, die Sie ausschließen wollen, so suchen Sie rechtlichen Rat. Vieles lässt sich rechtssicher gestalten.

Wer sicher sein will das der Ex-Partner beim Erben leer ausgeht, sollte einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren.

 

Fünfter Irrtum: Beim Erben geht es um Geld

Erben streiten oftmals erbittert um jeden Cent. Daraus zu schließen, es ginge um Geld,  ist zu kurz gesprungen. Wer aufmerksam beobachtet und zuhört, dem wird klar, es geht um Emotionen: enttäuschte Erwartungen, Neid, Liebe und Rache.

  • Wen hatte der Verstorbene lieber?
  • Wer fühlt sich ungerecht behandelt, nicht nur beim Testament, sondern womöglich schon im Sandkasten als Kind?
  • Wer hat noch eine Rechnung offen und besitzt jetzt die Macht, die anderen zu blockieren?

 

RAT: Wer Streit verhindern will, sollte sich beraten lassen und ein entsprechendes Testament aufsetzen. Gegebenenfalls hilft es einen Testamentsvollstrecker mit der Abwicklung des Nachlasses zu betrauen. Erben, die in einem Nachlass-Streit sind können einen Mediator engagieren, der zwischen den Parteien vermittelt.

Erben streiten um jeden Cent, doch beim Erben geht es nicht um Geld ...

 

Nutzen Sie Ihr gutes Recht

Das Erbrecht gibt jedem das Recht, über seinen Nachlass weitgehend frei zu verfügen. Mit wenigen Ausnahmen (z.B. Pflichtteil) herrscht Testierfreiheit.

Regeln Sie nichts, ist trotzdem alles geregelt. Das gesetzliche Erbrecht greift. Nur wer es kennt, kann entscheiden, ob die Regelungen in seinem Sinne sind. Es steht jedem frei mittels Testament, abweichende Verfügungen zu treffen. Nutzen Sie Ihr Recht.

 

Nehmen Sie Hilfe in Anspruch

Die Aufgabe eines Erbrechtsanwaltes oder Notars ist es, Ihren letzten Willen rechtssicher zu formulieren. Was nutzt Ihnen ein selbstverfasstes Testament in der Schublade, wenn es der Falsche findet oder Ihre Formulierungen nicht eindeutig sind und womöglich Streit unter den Erben auslösen. Lassen Sie sich fachlich beraten, es geht viel:

  • Ihr Vermögen
  • Ihr Vermächtnis
  • und das Wohl Ihrer Angehörigen.

 

Lohnt es sich, zu heiraten?

Heiraten oder nicht? Vor dieser Frage stehen nicht nur junge Paare. Auch Paare, die seit Jahren ohne Trauschein leben, stellen sich diese Frage. Das liegt daran, dass sie im Laufe Ihres Lebens zunehmend auf Situationen treffen, wo der Trauschein einen Unterschied macht: Beim Finanzamt, der Versicherung, der Rente oder dem Erben. Ich habe zehn Punkte aufgelistet, wo aus rein finanzieller Sicht Unterschiede bestehen, die Sie kennen sollten.

 

  1. Ehegatten-Splitting

Nur wer einen Trauschein vorweist, kommt in den Genuss des Ehegatten-Splittings. Ferner ist es notwendig, dass sie sich zusammen veranlagen lassen, was zur Folge hat, dass sie einen gemeinsamen Steuerbescheid erhalten. Die Einkünfte der Ehepartner werden addiert und anschließend hälftig geteilt. Verdienen die Ehepartner ungleich viel, entsteht ein Steuereffekt, da der Steuersatz mit steigendem Einkommen überproportional ansteigt (progressiver Est-Tarif). Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen zahlt etwas mehr, dafür der Ehegatte mit dem höheren Einkommen deutlich weniger Einkommensteuer. Die Splittingtabelle gilt außerdem für:

  • getrenntlebende Steuerpflichtige im Jahr der Trennung und
  • Verwitwete bis zu dem Kalenderjahr, das dem Todesjahr des Partners folgt.

Das Finanzministerium bietet als Service einen Einkommensteuer-Rechner.

Ehegatten sparen bei 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen ca. 9.000 Euro Einkommenssteuer jährlich. Bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen sind es immerhin noch 5.000 Euro und das Jahr für Jahr.

Ehegatten-Splitting bringt Paaren mit unterschiedlich hohem Einkommen Steuervorteile. Trauschein ist Bedingung.

  1. Ehegatten haben die Wahl zwischen verschiedenen Steuerklasse-Kombinationen

Vorausgesetzt beide Ehegatten beziehen Arbeitslohn, dann können sie für den Lohnsteuerabzug zwischen zwei Optionen wählen:

  1. Beide in Steuerklasse IV oder
  2. der Höherverdienende in Steuerklasse III und der Partner in Steuerklasse V.

Die Bedeutung der Steuerklassenwahl wird oft überschätzt, sie bringt keinen dauerhaften Vorteil. Die Wirkung ist nur temporär und die Steuerklassen-Kombination III/V kann dazu führen, dass Steuern nachgezahlt werden müssen. Details entnehmen Sie dem Merkblatt zur Steuerklassenwahl des BMF. Im konkreten Fall fragen Sie Ihren Steuerberater.

 

 

  1. Der Sparerfreibetrag zählt gemeinsam

Jeder Steuerpflichtige hat einen Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro p.a., der entweder beim Einkommensteuerbescheid berücksichtigt wird oder bereits als Freistellungsauftrag bei der Bank dazu führt, dass Erträge bis zu dieser Höhe Einkommensteuerfrei bleiben. Nutzt ein Ehepartner seinen Sparerfreibetrag nicht aus, kann der andere Ehegatte davon profitieren, wenn beide zusammen veranlagt sind. Näheres finden Sie in diesem Beitrag von Finanztip.

 

 

  1. Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Vorausgesetzt ein Partner verdient pro Monat maximal 435 Euro oder bei einem Minijob 450 Euro, kann der andere ihn beitragsfrei mitversichern. Auch Kinder können kostenfrei mitversichert werden. Nicht so bei der privaten Krankenversicherung. Dort braucht jedes Familienmitglied eine eigene Police.

 

 

  1. Ehegatten erben automatisch, unverheiratete Partner nicht

Liegt kein Testament vor, bestimmt die gesetzliche Erbfolge, wer welchen Anteil erbt. Partner ohne Trauschein werden wie Fremde behandelt und in der Erbfolge übergangen. Ehegatten hingegen erben neben Kindern immer ein Viertel des Nachlasses. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der Anteil des Ehegatten um ein Viertel, sodass er die Hälfte erbt, die nicht den Kindern zufällt. Sind keine Kinder vorhanden, erbt der Ehegatte die Hälfte neben Erben 2. Ordnung (Eltern, Geschwistern, Nichten und Neffen) und alles neben Erben höherer Ordnung, also weiter entfernten Verwandten.

Die gesetzliche Erbfolge kennt keine unehelichen Partner. Sie werden wie Fremde behandelt.

Wer nicht mit dem Erblasser verheiratet oder verwand ist, wird bei der gesetzlichen Erbfolge übergangen. Er kann nur durch Testament zum Erben werden. Dazu sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

 

  1. Große Unterschiede bei der Erbschaftssteuer

Während beim Verschenken und Vererben unter Ehegatten ein Freibetrag von 500.000 Euro besteht, liegt dieser bei unverheirateten Partnern lediglich bei 20.000 Euro. Außerdem liegt der Steuersatz bei Ehepaaren zwischen 7 und 30 Prozent, bei Paaren hingegen zwischen 30 und 50 Prozent (je nach Höhe der Erbschaft). Ehegatten können zusätzlich einen besonderen Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 Euro gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Unabhängig vom Wert darf ein Ehegatte zu Lebzeiten zudem das „Familienheim“ steuerfrei übertragen. Verkauft ein Ehepartner an den anderen eine Immobilie, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Der Güterstand der Eheleute eröffnet weitere Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung. Durch eine „Güterstands Schaukel“ ist es möglich, steuerfrei Vermögen von einem Ehepartner auf den anderen zu übertragen.

 

  1. Keine Hinterbliebenenrente ohne Trauschein

Auch die gesetzliche Rentenversicherung macht Unterschiede zwischen Ehegatten und Partnern. Eine Hinterbliebenenrente erhalten nur Ehepartner und Kinder. Die große Witwenrente beläuft sich auf 55 %, die kleine Witwenrente auf 25% der Bezüge des Verstorbenen. Weitere Voraussetzungen erläutert die Deutsche Rentenversicherung.

 

  1. Riester-Rente: Nur Ehegatten können mittelbar förderberechtigt sein

Auch wer nicht unmittelbar förderberechtigt ist, kann Zulagen erhalten, wenn sein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist. Dies betrifft vor allem:

  • Hausfrauen/-männer
  • Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind
  • Sozialhilfeempfänger

Im Erbfall können Partner den Riestervertrag übernehmen. Unverheiratete Partner müssen dann jedoch erhaltene Zulagen und Steuervorteile an den Fiskus zurückzahlen.

Auch bei der Basisrente (Rürup) gibt es kleine Unterschiede. Sie ist zwar grundsätzlich nicht vererbbar, doch können Eheleute individuell mit dem Versicherer vereinbaren, dass im Todesfall der angesparte Betrag als Rente an den Ehepartner ausbezahlt wird. Unverheiratete Paare haben diese Option nicht.

 

  1. Keine Unterschiede bei Mieten und Versicherungen

Die Zeiten, wo Vermieter auf Trauschein bestanden oder Versicherungen sind vorbei. Günstige Partnertarife erhält in der Regel, wer zusammenwohnt. Das gilt für Sachversicherungen wie Haftpflicht, Hausrat oder Rechtsschutz. Personenversicherungen sind ohnehin an die Einzelperson gebunden.

  1. Unterhaltspflicht nur unter Ehepartnern

Unverheiratete Partner sind untereinander zu nichts verpflichtet. Nach einer Hochzeit dagegen sind beide Partner verpflichtet, füreinander zu sorgen. Das bedeutet gegebenenfalls die Pflicht zur Unterhaltzahlung sowohl während der Ehe, als auch nach einer Scheidung.

 

Fazit

Jetzt kennen Sie die Unterschiede. Doch wie bei jeder finanziellen Entscheidung, keine Rendite ohne Risiko:

Finanziell ist das größte Risiko der Ehe die Scheidung.

Das gilt insbesondere bei Baufinanzierungen und unternehmerischer Tätigkeit. Mehr als ein Drittel aller Ehen in Deutschland werden geschieden. Das ist Fakt, auch wenn natürlich jeder glaubt, dass es ihn nicht trifft.

Die Folgen einer Scheidung können weitreichend sein: Häuser werden zwangsversteigert oder Unternehmen gehen insolvent. Bedenken Sie auch, dass Kinder oder Mitarbeiter – also unbeteiligte Dritte – betroffen sein können. Daher ist es angemessen, Vorkehrungen für den Fall zu treffen. Sie haben die Möglichkeit gesetzliche Regelungen bei Erbschaft und Scheidung durch Testament, Erb- oder Ehevertrag so umzugestalten, wie es Ihren Bedürfnissen entspricht. Nutzen Sie diese Möglichkeiten!

Ergänzend empfehle ich, über Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Kontovollmachten nachzudenken.

 

Rechtliche und steuerliche Fragen sollten Sie stets mit Vertretern der rechts- und steuerberatenden Berufe klären. Nur dort erhalten Sie verbindliche Auskünfte und rechtssichere Lösungen.

 

Natürlich ist die Frage „Heiraten oder nicht?“ keine primär finanzielle Frage. Doch sie bleibt, wie wir gesehen haben, nicht ohne finanzielle Konsequenzen. Paare, die heiraten, sollten sie kennen, denn sie müssen damit leben in guten, wie in schlechten Zeiten.

 

Kennen Sie noch weitere Unterschiede?  Ergänzen Sie die Liste bitte im Kommentar.

Welche Fragen haben Sie noch zu finanziellen Aspekten der Ehe?

Robuste Lösungen halten länger

Wer eine lange Reise antritt, der braucht robustes Schuhwerk. Schuhe, die lange halten und gut passen. Erfahrene Wanderer wissen: Outdoor-Mode ist für Spaziergänger, aber auf langen Reisen, ist Bewährtes vorzuziehen. Wer Vermögen aufbaut oder für das Alter vorsorgt, begibt sich auf eine lange Reise über Jahrzehnte. Auch er braucht robuste Lösungen, die halten.

 

Die Lösung muss zum Problem passen

Wer kurzfristiges Trading betreibt, Börse als Hobby sieht oder seinen Nachbarn beeindrucken möchte, der sucht die perfekte Lösung: Das perfekte Timing, das nächste große Ding, die nächste Welle, die er reiten könnte. Motiv ist es, dazu zu gehören und andere zu beeindrucken. Viele Finanzprodukte befriedigen diese Bedürfnisse. Die Finanzindustrie bietet großartige Unterhaltung.

Wer jedoch das Ziel hat, langfristig und systematisch Vermögen aufzubauen oder vorhandenes Vermögen zu bewahren, der braucht eine robuste Lösung, die etwas aushält und die durchhält. Genau wie beim Wetter gibt es an den Kapitalmärkten Zyklen und Kapriolen. Phasen starker Überhitzung und Temperaturstürze (Crashs), laue Frühlingstage und raue Herbststürme.

 

Gibt es die perfekte Lösung?

Wer für jede Situation den perfekten Schuh braucht, der stößt schnell an Grenzen. Oder wie viele Paar Schuhe wollen Sie auf Ihrer Wanderung mitschleppen? Gesucht ist ein Allwetter-Schuh. Doch der kann eben nicht – wie von manchen Verkäufern versprochen – perfekt in allen Lagen sein. Wohl aber robust, denn unverzichtbar ist, dass er hält. Perfektes ist oft zu fragil.

Misstrauen Sie allen Angeboten, die Ihnen die perfekte Lösung für jede Börsenlage versprechen.

 

Aktien haben sich langfristig bewährt

Innovationen sind wichtige Impulse, doch wenn es darauf ankommt, verlasse ich mich lieber auf Bewährtes. Und beim Vermögenserhalt und der Altersvorsorge geht es um viel, um die finanzielle Basis für Ihre Lebensqualität.

Beim Vermögensaufbau und der Altersvorsorge sollten Sie auf Bewährtes setzen.

Vermögenswerte (Assets), die sich seit Jahrhunderten bewährt haben sind:

  • Cash und Einlagen
  • Renten (Anleihen)
  • Immobilien
  • Aktien
  • Gold

Gläubigerpapiere, wie Anleihen, gab es bereits im Mittelalter und Beteiligungen, wie Aktien, schon seit 400 Jahren. Gold, Geld und Immobilien sind noch älter.

Aktien sind vielen suspekt. Sie gelten als spekulativ und risikoreich. Doch gerade bei langen Anlagezeiträumen erwiesen Sie sich als besonders robust. Dies zeigt eindrucksvoll der Chart des Weltaktienindex, MSCI World, seit 1970.

Quelle: Dimensional Fund Advisors. MSCI World Index enthält über 1.600 größten Aktien aus den 23 größten Industrieländern der Welt. Ein guter Indikator für den Weltaktienmarkt. Zum Vergleich: Der viel bekanntere DAX enthält nur die 30 größten Aktien aus Deutschland.

Ölkrise, Schwarzer Montag, Mauerfall, Asienkrise, Russlandkrise, Jahr 2000 Panik, Dotcom-Blase, 9/11, Irakkrieg, Finanz- und Schuldenkrise, Brexit, Donald Trump … All diese Krisen, Kriege, Terroranschläge und Katastrophen konnten es nicht verhindern, dass der Weltaktienindex heute auf Höchstkurs steht. Auch wenn Kurse der Vergangenheit keine Garantie für die Zukunft darstellen, der Weltaktienindex erwies sich als robust. Nach jedem Einbruch haben sich die Kurse wieder erholt. Panik war stets ein schlechter Ratgeber. Wer durchgehalten hat, das zeigt der Chart, wurde belohnt. Er konnte sein Vermögen langfristig mehren. Aus einem in 1970 investierten Euro wären heute 35 Euro geworden. Rechnet man die Inflation heraus, hätte sich seine Investition immer noch verzehnfacht.

Das ist übrigens nicht das Resultat geschickter Selektion oder geschickten Timings, sondern das Ergebnis von Kaufen und Halten (Passives Investieren). Anlegen mit ruhiger Hand und Durchhaltevermögen.

 

Bewährte Vehikel für Privatanleger

Als Vehikel zur Investition haben sich für Privatanleger Investmentfonds bewährt. Sie ermöglichen:

  • Breite Streuung bei kleinem Kapitaleinsatz
  • Rechtlicher Schutz vor Pleite des Verwalters durch Sondervermögen
  • Hohe Liquidität durch tägliche Rückgabeoption bzw. Börsenhandel

 

Ein Wort zu Immobilien

Auch Immobilien haben sich als krisenfest erwiesen. Diese Aussage gilt für die Assetklasse. Doch Vorsicht, was für die Assetklasse als Ganzes richtig ist, kann sich im konkreten Einzelfall als falsch erweisen. Die Lage ist entscheidend. Nord oder Süd, Großstadt oder Provinz, Preise entwickeln sich unterschiedlich. Da Immobilien viel Kapital binden (mangelnde Risikostreuung) und teilweise kreditfinanziert werden, sind die Auswirkungen gravierend, wenn etwas schiefläuft.

Immobilien und Aktien erfordern beide unternehmerisches Risiko und Engagement. Mieten fließen nicht von selber. Sie sind das Resultat unternehmerischer Entscheidungen, wie Finanzierung, Vermietung, Instandhaltung und Pflege.

 

Wichtiger als das Schuhwerk bleibt die Karte

Ist das Schuhwerk noch so gut, er wird nicht an sein Ziel kommen, wenn  dem Wanderer die Orientierung fehlt. Schuhe, wie Finanzprodukte, sind nur Hilfsmittel – wichtige Werkzeuge, aber auch nicht mehr. Sie ersetzen keine Karte und keinen Kompass. Legen Sie daher zunächst Ihre Route fest. Erst wenn Sie wissen,

  • wo Sie hinwollen,
  • durch welches Gelände Ihr Weg führt
  • und wie lange Sie unterwegs sein werden

sollten Sie Ihr Schuhwerk oder Finanzprodukt wählen.

Für Anleger gilt: Finanzprodukte ersetzen keine Finanzplanung. Nur wer weiß, wo er hinwill, kann entscheiden, was er braucht.

Der Schuh muss dem Wanderer passen

Der Schuh muss nicht nur halten, er sollte auch passen. Nichts ist qualvoller als ein Schuh der zu eng ist oder zu weit. Schmerzhafte Blasen bereiten seinem Träger Pein.

So wie jeder Mensch eine andere Fuß-Form hat, so hat jeder auch eine andere finanzielle Risikobereitschaft und eine individuelle Ausgangssituation. Es lohnt sich, die Anlagestrategie und Asset-Allokation hierauf anzupassen. Es erhöht die Chance, dass der Anleger durchhält und nicht auf halber Strecke aussteigt, weil ihn der Schuh zu sehr drückt.

 

Erfahrung zahlt sich aus

Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen. Ein erfahrener Begleiter an Ihrer Seite

  • gibt Sicherheit
  • vermeidet Fehler
  • und hilft, Ihr Ziel nicht aus dem Auge zu verlieren.

Auch dieses Prinzip hat sich bewährt.

 

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Wo setzen Sie auf robuste Lösungen?

 

 

 

 

 

 

Hilfe meine Lebensversicherung wird fällig

Täglich werden Lebensversicherungen fällig und lösen manche Frage aus: „Was soll ich tun? Soll ich das Kapital nehmen oder die Rente? Welche Alternativen gibt es und wo erhalte ich unabhängigen Rat? Die Versicherungsgesellschaft möchte das Geld im Haus behalten. Mein Nachbar ist Immobilienmakler und hat mir eine Immobilie empfohlen, mein Kollege setzt auf Aktien und meine Erben möchten, dass ich das Kapital erhalte. Doch was will ich?“

 

Sind Sie betroffen?

Lebensversicherungen im Wert von über 80 Milliarden Euro werden jährlich fällig. Statistisch gesehen, hat jeder Deutsche mehr als eine Lebensversicherung. Das hat Tradition, seit 1892 gibt es Lebensversicherungen in Deutschland, schon unsere Großeltern kannten sie. Heerscharen von Finanzvertrieben, haben sie unter das Volk gebracht. In den letzten Jahren ging der Trend zu Rentenversicherungen. Diese sind von vornherein so konstruiert, dass ab Fälligkeit (im Alter) eine lebenslange Rente gezahlt wird. Der Versicherungsnehmer hat jedoch ein Kapitalwahlrecht und kann sich, statt der Rente, alternativ, das Kapital auszahlen lassen.

 

Ihre Ausgangssituation

Wer entscheiden will, sollte die Fakten kennen. Können Sie diese drei Fragen zu Ihrem Vertrag beantworten?

  • Wie hoch wäre die Kapitalabfindung?
  • Wie hoch ist die monatliche Rentenzahlung, wenn Sie die Kapitalabfindung nicht wählen?
  • Bis wann müssen Sie das entscheiden (Frist der Versicherung)?

Bei Rentenversicherungen bekommen Sie standardmäßig eine Rente. Machen Sie von Ihrem Kapitalwahlrecht Gebrauch, ist die Frist zu beachten. Bei Kapital-Lebensversicherungen werden automatisch ausgezahlt. Sie erhalten jedoch im Regelfall ein Angebot für eine Sofortrente. (Achtung: Es wird erneut Provision fällig.) Eine Sofortrente wandelt eine Einmalzahlung in eine sofort beginnende lebenslange Rente um.

Wenn Sie die Fragen nicht beantworten können, stellen Sie die Fragen genauso Ihrer Versicherung. Sie brauchen die Fakten. Nur so ist es möglich, das Angebot Ihrer Versicherung mit anderen Angeboten zu vergleichen. Dieser Schritt macht erst Sinn, wenn Sie sicher wissen, dass Sie eine Rente brauchen und in welcher Höhe.

 

Welches Problem wollen Sie lösen?

Welche Lösung für Sie geeignet ist, hängt davon ab, was Sie erreichen wollen. Brauchen Sie das Geld eigentlich gar nicht und wollen es nur nicht zinslos rumliegen lassen? Dann haben Sie ein Luxusproblem und können sich gleich, den Anlagealternativen zuwenden. Die meisten Menschen brauchen das Geld,

  • um Ihre Rente aufzustocken
  • um Ihren Immobilienkredit zu tilgen
  • um das Haus zu renovieren
  • um den Kindern eine Starthilfe zu geben
  • um eine Reserve zu haben für unerwartete Kosten wie beispielsweise Pflege

Und vieles mehr. Welches Problem wollen Sie lösen?  Wozu benötigen Sie das Geld?

 

Wissen Sie wo Sie stehen?

Vielleicht brauchen Sie erst noch ein paar Informationen. Nehmen wir den ersten Punkt „die Rente aufstocken“. Wissen Sie,

  • wie hoch Ihre Rentenansprüche sind?
  • wieviel Sie momentan und im Ruhestand zum Lebensunterhalt brauchen?
  • wie sehr die Inflation über Jahrzehnte an Ihrer Kaufkraft zehrt?

Es ist gar nicht so leicht zu beantworten, wo wir finanziell stehen:

Wer nicht weiß, wo er steht, tut sich schwer, Finanzentscheidungen zu treffen.

 

Wie Sie vorgehen können

Drei Dinge gilt es zu verstehen:

1.       Die eigene Situation (Vermögen, Ein-/Ausgaben, Ansprüche, Verpflichtungen)

2.       Sich und ggf. seinen Partner (Wie ticken wir? Wie sehen wir Risiko? Was ist uns wichtig?)

3.       Die Alternativen (Formen der Geldanlage, Angebote)

Die Reihenfolge ist wichtig. Wer mit den Alternativen anfängt, dem fehlen die Kriterien zu entscheiden. Wichtiger als hohe Renditeversprechen sind Ihre Ziele. Wer gleich zu Punkt 3 übergeht, ist leichte Beute für Finanzvertriebe, die mit dem Verkauf von Finanzprodukten auf Provision Ihr Geld verdienen.

Unabhängigen Rat gibt es bei:

Achten Sie hierauf:

  • Sucht der Berater eine Lösung, die zu Ihnen und Ihrer Situation passt und spricht er eine verständliche Sprache?
  • Nimmt er sich Zeit und setzt er Sie nicht unter Druck?
  • Legt er alle Kosten transparent offen?

Die Null-Zins-Politik und Ihre Folgen

Manche Besitzer von Lebens- und Rentenversicherungen sind geschockt, wenn Sie erfahren, wie wenig Sie aus Ihren Lebensversicherungsverträgen rausbekommen. Nicht selten beträgt der Rückkaufswert bzw. die Kapitalabfindung bis zur Hälfte dessen, was die Verkäufer der Policen einst in Aussicht gestellt (nicht garantiert) haben. Das wirkt sich gravierend auf den Ruhestand aus. Besonders hart trifft es Immobilienbesitzer, die die Tilgung Ihres Darlehens gegen Lebensversicherung ausgesetzt haben. Statt schuldenfrei zu sein, müssen Sie nun ein neues Darlehen für die Restschuld aufnehmen.

Die Versicherungsgesellschaften schieben diese Entwicklung auf die niedrigen Zinsen. Sicherlich konnte niemand mit Null-Zinsen rechnen, doch nun rächt sich die einseitige Anlagepolitik und die hohen Kosten für den Vertrieb. Die Versicherungsgesellschaften bewegen sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Verbraucher haben das Nachsehen.

Neuverträge in klassische Lebensversicherungen sind völlig unattraktiv. Altverträge mit hohen Garantiezinsen versuchen sie loszuwerden (Run off), was ein fatales Signal an Kunden ist. Die Vertriebe setzen auf Indexpolicen und Fonds-Renten. Verbraucher fragen sich zu Recht, ob Sie damit diesmal besser fahren. Das Kostenproblem bleibt. Lesen Sie dazu:  Wie Sie mit drei einfachen Fragen, teure Fehler bei Finanzanlagen vermeiden.

Böses Erwachen bei Lebensversicherungen – Lassen Sie Ihre Verträge unabhängig überprüfen.

 

Prüfen Sie Ihre laufenden Verträge

Machen Sie den Kurzcheck:

  • Was habe ich eingezahlt?
  • Was bekomme ich raus, wenn ich aussteige (Rückkaufswert)?

Ein starkes Indiz für zu hohe Kosten ist es, wenn der Rückkaufswert auch nach Jahren immer noch unter dem Betrag Ihrer Einzahlungen liegt. Die Provisionen für Vermittler und Versicherung lasten schwer. Sie werden laufend den Verträgen entnommen. Es gibt eine Vielzahl von Kosten, die in der Vergangenheit nur mangelhaft ausgewiesen wurden. Beachten Sie auch, dass es mehrere Kosten-Ebenen geben kann, so bei Fonds-Renten. Es fallen Kosten für die Versicherung und für die Fonds an. Letztere werden bei Abschluss der Versicherung meist nicht benannt. Informationen zum Rückkaufswert finden Sie auf Ihrer jährlichen Standmitteilung.

Versicherungen machen es schwer, die Kosten zu ermitteln. Holen Sie sich Rat, aber achten Sie darauf, dass der Berater unabhängig ist. Ihr Versicherungsverkäufer erleidet finanzielle Einbußen, wenn Sie aussteigen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die es zu prüfen gilt:

  • unverändert weiterlaufen lassen
  • Beitrag reduzieren oder aussetzen
  • Versicherung verkaufen
  • Versicherung kündigen
  • Möglicherweise Versicherung widerrufen, wenn möglich.

 

Neben der Rendite, sind steuerliche Aspekte und der Verlust von Versicherungsschutz (Todesfall und ggf. BUZ) zu bedenken.

Es geht um viel Geld. Handeln Sie mit Bedacht.

1.       Klären Sie die Fakten Ihres Vertrages

2.       Klären Sie Ihren Bedarf am besten mit einem unabhängigen zertifizierten Finanzplaner.

3.       Lassen Sie den Vertrag unabhängig überprüfen und prüfen Sie Ihre Optionen.

So kommen Sie zu Entscheidungen, die Sie später nicht bereuen.

 

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?